Alkoholisiert im Traktor Mitfahrer überrollt

Geld- und bedingte Haftstrafe für Fahrerin, die nicht anhielt, obwohl der Mitfahrer auf die Motorhaube des Traktors kletterte und auf die Straße stürzte.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde die mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden, mit einer dreijährigen Bewährungszeit verbundenen Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, erhielt aber automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil sie keinen Verteidiger hat. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft.
1,6 Promille Alkohol im Blut
Nach Ansicht des Richters hat die Angeklagte grob fahrlässig eine schwere Körperverletzung begangen. Demnach lenkte die 22-Jährige im September mit 1,6 Promille Alkohol im Blut auf einer Privatstraße im Bezirk Bludenz einen Traktor. Während der Fahrt stieg ein leichtsinniger Mitfahrer auf die Motorhaube des Traktors, den die Lenkerin trotzdem nicht anhielt. Der 33-Jährige fiel vom Traktor auf die Straße. Er wurde vom linken Hinterrad des Traktors und vom Traktoranhänger überrollt.
Verletzter nimmt Schuld auf sich
Dabei erlitt der Mitfahrer schwere Verletzungen: Serienrippenbrüche und eine Verletzung an der Lunge. Der Zeuge sagte vor Gericht, er befinde sich noch bis Ende Dezember im Krankenstand. Er verlange von der Traktorfahrerin keinen Schadenersatz, weil er mit seinem Fehlverhalten selbst daran schuld sei, dass der Unfall passiert sei.
Die Angeklagte bekannte sich nur teilweise schuldig. Es sei so schnell gegangen, dass sie nicht mehr anhalten habe können. Sie habe zu ihrem Mitfahrer noch gesagt, er solle nicht auf die Motorhaube klettern.
Einschlägig vorbestraft
Die Angeklagte habe den Traktor wegen ihrer erheblichen Alkoholisierung nicht rechtzeitig anhalten können, meinte Richter Rümmele. Der Strafrichter wies darauf hin, dass die Angeklagte im Zustand der vollen Berauschung Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet und deshalb eine einschlägige Vorstrafe habe. Er fragte die 22-Jährige, ob sie ein Alkoholproblem habe.
Nein, antwortete die Angeklagten. Denn beim Widerstand habe sie sich im Drogenrausch befunden. Inzwischen habe sie sich einer Drogentherapie unterzogen. Sie trinke keineswegs übermäßig Alkohol.