Arbeiterin verlangt 50.000 Euro Schadenersatz

Die Mitarbeiterin eines Industrieunternehmens aus dem Bezirk Dornbirn klagt nach einem Arbeitsunfall gegen ihren Dienstgeber.
Die Mitarbeiterin eines Industrieunternehmens aus dem Bezirk Dornbirn befindet sich seit ihrem Arbeitsunfall vom September 2023 im Krankenstand. Damals verletzte sich die Anlagenbedienerin bei einer Maschine an der linken Hand.
Die langjährige Schichtarbeiterin macht ihren beklagten Dienstgeber für ihren Arbeitsunfall verantwortlich. In einem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch verlangt die Klägerin nach Angaben ihres Anwalts rund 50.000 Euro Schadenersatz.
Bei ihrer Befragung in der jüngsten Verhandlung schilderte die 51-Jährige Klägerin den Unfallhergang so: Ihre Maschine sei in der Produktionshalle an einen anderen Standort verlegt und dafür umgebaut worden. Als sie am neuen Standort zum ersten Mal gearbeitet habe, habe die Anlage eine Fehlermeldung angezeigt. Sie habe die Abdeckung geöffnet, um das Problem mit dem steckengebliebenen Produkt händisch zu beheben. Dabei habe sich zu ihrer Überraschung ein Zylinder bewegt, der ihre Hand eingequetscht habe. Die Anlage sei nicht automatisch ausgeschaltet gewesen. Weil ein Sensor, der als Sicherheitsschalter diene, überklebt gewesen sei.
Sie habe immer noch Schmerzen, und ihre linke Hand zittere, gab die Klägerin zu Protokoll. Von der gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung habe sie bislang 10.000 Euro erhalten. Dieser Betrag wäre von einem allfälligen Schadenersatzzuspruch im Arbeitsprozess abzuziehen, sagte die Arbeitsrichterin. Die Klägerin müsse aber beweisen, dass der Arbeitgeber vorsätzlich gehandelt habe.
Das beklagte Industrieunternehmen beantragt die Abweisung der Klage. Der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens sagte als Zeuge, Mitarbeiter würden den Sicherheitssensor überkleben, um Zeit zu sparen. Er habe testweise selbst in die Maschine gegriffen. Der Zylinder habe sich so langsam bewegt, dass er die Hand rechtzeitig wegziehen können habe.