Vorarlberg

Erbprozess: Eine weitere Million gefunden

30.12.2024 • 17:00 Uhr
Erbprozess: Eine weitere Million gefunden
Am Landesgericht Feldkirch geht es um ein Millionenerbe. Hartinger

Inzwischen streiten sich die Erben um 3,7 Millionen Euro, die unrechtmäßig behoben worden sein sollen.

Zunächst wurde um 2,7 Millionen Euro in dem Erbprozess am Landesgericht Feldkirch gestritten. Nachforschungen hätten inzwischen ergeben, dass eine weitere Million von zuvor unbekannten Konten verschwunden sei, sagte der Klagsvertreter in der jüngsten Verhandlung. Der Streitwert in dem Zivilprozess beträgt damit nunmehr 3,7 Millionen Euro.

Rückzahlung gefordert

Gefordert wird in der Klage die Rückzahlung dieses hohen Betrags. Demnach soll der Lebensgefährte das viele Geld über Jahre hinweg unberechtigterweise von Bankkonten seiner reichen, aber dementen Partnerin behoben haben. Die Frau sei nicht mehr geschäftsfähig gewesen und habe daher rechtlich den Behebungen nicht zustimmen können, behaupten die Kläger. 37 Angehörige der Frau aus Deutschland machen Ansprüche geltend.

Der Vorarlberger und seine deutsche Lebensgefährtin sind verstorben. Die klagende Partei müsse beweisen, dass die hohen Geldbehebungen unrechtmäßig erfolgt seien, sagte der Zivilrichter.

Tochter angeklagt

Geklagt wurde die erbende Tochter des verstorbenen Mannes. In zwei anderen Zivilprozessen am Landesgericht wird sie ebenfalls geklagt, auf Zahlung von Vermächtnissen.

Der Beklagtenvertreter sagte zunächst, für eine gütliche Einigung könne er nur die Ablöse der bislang entstandenen Prozesskosten anbieten. Die klagende Partei musste dem Gericht an pauschalen Gebühren 37.700 Euro bezahlen.

Anwalt will Unterlagen prüfen

Der Anwalt der Beklagten teilte in der jüngsten Verhandlung mit, man müsse zuerst die neuen Unterlagen der klagenden Partei zur behaupteten zusätzlichen Million und zu ärztlichen Aussagen zur angeblichen Geschäftsunfähigkeit der betagten Dame während der Geldbehebungen prüfen. Danach könne man Vergleichsverhandlungen führen.

Sollte keine gütliche Einigung erfolgen, würde im April 2025 wieder prozessiert werden. „Das ganze Geld ist noch da“, merkte der Beklagtenvertreter an. „Aber auf der falschen Seite“, ergänzte der als Kläger auftretende Deutsche.