Vorarlberg

Tritte gegen Kopf: Haft für vorbestraften Afrikaner

30.12.2024 • 14:40 Uhr
ABD0003_20231026 – WIEN – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Handschellen (Handfesseln) der Polizei, aufgenommen am Freitag, 20. Oktober 2023 in Wien. (Gestellte Szene). – FOTO: APA/EVA MANHART
Bei der Festnahme wehrte sich der Angeklagte und verletzte eine Polizistin. Symbolbild/APA/EVA MANHART

Ein 23-jähriger Somalier trat auf einen am Boden liegenden Mann ein, schlug eine Frau und eine Polizistin. Für den einschlägig Vorbestraften gab es eine teilbedingte Gefängnisstrafe.

Der Angeklagte verfüge über ein „enormes Aggressionspotenzial“, sagte Richterin Verena Wackerle in ihrer Urteilsbegründung. Ein Schöffensenat unter ihrem Vorsitz sprach den 23-Jährigen wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung schuldig.

Sieben Monate Haft zu verbüßen

Dafür wurde der einschlägig Vorbestrafte aus Somalia in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Zusatzstrafe von 21 Monaten Haft verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sieben Monate. 14 Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Der Angeklagte wurde zudem zu mehreren Schadenersatzzahlungen an Geschädigte verpflichtet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Andreas Mandl verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwalt Heinz Rusch nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für das Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Streit um Zigarette und rassistische Provokation

Nach den gerichtlichen Feststellungen trat der Angeklagte im Mai nach einem Streit um eine Zigarette und einer rassistischen Provokation im Bezirk Feldkirch auf einen auf dem Boden liegenden Mann ein. Nach Angaben einer Zeugin versetzte der 23-Jährige dem Mann rund 20 Tritte gegen den Kopf und die Rippen.

Das Opfer hatte Glück und kam mit leichten Verletzungen davon. Der Schöffensenat ging davon aus, dass der Angeklagte die Absicht hatte, seinen Widersacher schwer zu verletzen.

Schläge gegen Frau und Polizeibeamtin

Dem Urteil zufolge schlug der Angeklagte einer Frau ins Gesicht und verletzte sie dadurch leicht. Demnach schleudert er Kieselsteine auf mehrere Autos, die dadurch beschädigt wurden.

Darüber hinaus widersetzte sich der Angeklagte nach Ansicht der Richter bei seiner Festnahme der einschreitenden Polizei und verletzte eine Polizistin mit einem Faustschlag leicht.

Lückenhafte Erinnerung

Der Afrikaner war zur Tatzeit alkoholisiert und vor Gericht geständig. Er sagte aber, er könne sich nur noch lückenhaft an die Vorfälle erinnern. Erschwerend gewertet wurde, dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist und ein Verbrechen und mehrere Vergehen begangen hat.

Der Somalier sei in Vorarlberg integriert und arbeite, merkte Richterin Wackerle an. Deshalb bestehe die Chance auf Verbüßung der Freiheitsstrafe mit einer Fußfessel.