Vorarlberg

Entlassener Dieb klagt früheren Arbeitgeber

02.01.2025 • 07:00 Uhr
Entlassener Dieb klagt früheren Arbeitgeber
Im Arbeitsprozess geht es um Diebstähle und ausständige Zahlungen. Hartinger

Der ehemalige Mitarbeiter verlangt in einem Arbeitsprozess ausständige Zahlungen. Die Schadenersatzforderung des beklagten Unternehmers übersteigt aber die Klagsforderung.

Der Mitarbeiter bestahl mehrfach seinen Arbeitgeber. Strittig ist das Ausmaß der Diebstähle und der dabei angerichteten Schaden. Der 51-jährige Kläger aus dem Bezirk Feldkirch sagte bei seiner Befragung in dem anhängigen Arbeitsprozess am  Landesgericht Feldkirch, er habe aus der Kassa 100 Euro gestohlen, bei drei Angriffen.

Wegen der Diebstähle wurde der Lagerist entlassen. Nun fordert der von der Arbeiterkammer vertretene Kläger von seinem ehemaligen Arbeitgeber rund 1300 Euro aus noch ausständigen Zahlungen, für Lohn, Urlaubsersatzleistung und Urlaubsersatzleistungs-Sonderzahlungsanteil.

Gegenforderung höher als Klagsforderung

Der beklagte Unternehmer anerkennt die Klagsforderung, zumindest dem Grunde nach. Allerdings übersteigt die Gegenforderung des Ex-Arbeitgebers die Klagsforderung. Denn der Beklagte verlangt als Schadenersatz für die Diebstähle rund 4200 Euro. Davon entfallen 1560 Euro auf Gelddiebstähle und der Rest auf behauptete Warendiebstähle.

Nach der jüngsten Tagsatzung erklärte Arbeitsrichterin Feyza Karagüzel die Verhandlung für geschlossen. Das ausständige Urteil wird schriftlich ergehen.

Klagsvertreter: Keine Beweise

Der Klagsvertreter von der Arbeiterkammer sagte, es gebe keine Beweise dafür, dass der Kläger im vom Beklagten behaupteten Ausmaß gestohlen habe. Der Kläger bestreitet die über sein Geständnis hinausgehenden Vorwürfe der Gegenseite.

Strafrechtlich wurde der Mitarbeiterdiebstahl mit einer Diversion erledigt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte das Strafverfahren mit einer Geldbuße und Schadenersatzverpflichtungen ein.

Im Arbeitsprozess wurden im Gerichtssaal Überwachungsvideos vorgeführt. Dabei war zu sehen, wie sich der damalige Mitarbeiter verbotenerweise an der Kassa des Unternehmers zu schaffen macht. Umstritten ist jedoch, wie oft es dabei zu Gelddiebstählen kam. Der Kläger spricht von drei Diebstählen, der Beklagte von acht.

Entlassung nach videoüberwachtem Diebstahl

Der beklagte Kleinunternehmer sagte vor Gericht, er habe online auf seinem Handy einen videoüberwachten Gelddiebstahl seines Mitarbeiters live mitverfolgt. Daraufhin habe er die Entlassung ausgesprochen.

Beklagtenvertreter Clemens Achammer sagte während der letzten Verhandlung beim Vorspielen der Überwachungsvideos: „Das regt mich auf. Der Kläger will weiterhin Geld, und die Arbeiterkammer reagiert nicht.“ Der Kläger habe mehr an Geld und Waren gestohlen, als er in seiner Klage verlange. Die Klage sei daher zurückzuziehen.