Vorarlberg

Betrüger hackte sich Finger ab

14.01.2025 • 15:26 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
Der Angeklagte habe sich vorsätzlich den Daumen abgehackt.

65-Jähriger versuchte damit erfolglos, Unfallversicherung um 320.000 Euro zu betrügen.

Wegen des Verbrechens des versuchten schweren Betrugs wurde der unbescholtene Angeklagte mit der relativ hohen Pension am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 21.600 Euro (720 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Die private Unfallversicherung des Angeklagten wurde mit ihrer Schadenersatzforderung von rund 8300 Euro auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Linken Daumen abgehackt

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Denn der von Edgar Düngler verteidigte Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hackte sich der Angeklagte im August 2022 mit einer Axt seinen linken Daumen absichtlich ab. Demnach wollte er damit seine private Unfallversicherung betrügen. Denn die Versicherung sollte ihm für den abgetrennten Daumen 320.000 Euro bezahlen.

Versehentlich abgetrennt

Vor der Versicherung und vor Gericht gab der 65-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch an, er habe den Finger bei einem Unfall verloren. Er habe an einem Fluss grillen wollen und dafür Holz zerkleinert. Dabei sei er mit der Axt ausgerutscht und habe sich den linken Daumen versehentlich abgetrennt.

Der Versicherungsnehmer klagte im Jänner 2023 seine Versicherung. Die Klage in dem Zivilprozess wurde am Landesgericht Feldkirch in erster Instanz rechtskräftig abgewiesen. Denn nach Ansicht der medizinischen Gutachter passte das Verletzungsbild nicht zum vom Kläger geschilderten Vorfall. Der Daumen hätte demnach vor dem Beilhieb auf einem festen Untergrund liegen müssen.

Es würden nur Milderungsgründe vorliegen, darunter die Selbstverstümmelung des Angeklagten, sagte Richterin Wackerle im Strafprozess.