Milde: Keine Haft für Drogenschmugglerin

24-Jährige war als Beifahrerin an Schmuggel von 18,1 Kilo Marihuana aus der Schweiz beteiligt. Drahtzieher war der Zweitangeklagte im Mordfall Janine G.
,,Danke für das milde Urteil“, sagte Verteidigerin Christina Lindner zum Schöffensenat. Ihrer unbescholtenen Mandantin wurde am Landesgericht Feldkirch trotz der hohen Drogenmenge eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von zwölf Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 5460 Euro (420 Tagessätze zu je 13 Euro) gewährt.
Von Polizei gestoppt
Das milde Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete Strafberufung an. Der Schuldspruch erfolgte wegen Suchtgifthandels und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Gefängnis.
Nach den gerichtlichen Feststellungen war die 24-Jährige am Schmuggel von 18,1 Kilogramm Marihuana aus der Schweiz nach Vorarlberg beteiligt. Dabei blieb es bei 13,9 kg beim Versuch. Weil das von ihrem Lebensgefährten gelenkte und mit dem Rauschgift beladene Fahrzeug, in dem sie Beifahrerin war, im Juli 2024 auf einer Schweizer Autobahn von der Polizei gestoppt wurde.
Bereits verurteilt
Dem Urteil zufolge war die Marihuana konsumierende Frau aus dem Bezirk Dornbirn auch Beifahrerin beim Schmuggel von 4,2 Kilo Marihuana im August 2023. Angeklagt waren dazu rund 20 kg.
Ihr 26-jähriger Lebensgefährte wurde im Vorjahr wegen des Schmuggels von 52 kg Marihuana zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In Mordprozess verwickelt
Rechtskräftig ist das Urteil gegen den Drahtzieher des Schmuggels und des Verkaufs von 21 Kilogramm Marihuana. Über den 22-Jährigen aus dem Bezirk Dornbirn wurde ebenfalls eine vierjährige Freiheitsstrafe verhängt. In der Anklageschrift wurden ihm 52 kg zur Last gelegt.
Der 22-Jährige dealte, obwohl gegen ihn ein Mordverfahren anhängig war. Im vergangenen Jahr wurde er (nicht rechtskräftig) dafür bestraft, dass er 2022 in seiner Lustenauer Wohnung tatenlos dabei zusah, als eine 30-jährige Dornbirner erwürgt wurde.
Kein Verdacht erwecken
Die nunmehr angeklagte 24-Jährige wirkte an den Drogengeschäften des 22-Jährigen in einer untergeordneten Rolle mit. Zudem war die Arbeiterin unbescholten, reumütig geständig und wegen ihres Drogenkonsums eingeschränkt zurechnungsfähig. Wegen dieser Milderungsgründe blieb ihr eine zu verbüßende Gefängnisstrafe erspart.
Die 24-Jährige fuhr nach eigenen Angaben nur deshalb im Fahrzeug ihres Lebensgefährten mit, um als junges Paar beim Grenzübertritt keinen Verdacht zu erwecken.