Streit um neue Bauhöhen in Klaus

Der vorgesehene Bebauungsplan umfasst im Gegensatz zu bisher das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Industrie- und Gewerbeareale.
Die Gemeinde Klaus will nach etwa einjähriger Vorbereitung in den nächsten Wochen einen neuen Bebauungsplan für beinahe das gesamte Gemeindegebiet beschließen. Der neue Bebauungsplan würde nämlich überall mit Ausnahme des Industrie- und Gewerbegebietes gelten. Im Zuge dessen sollen die bisher gültigen und sich je nach Gegend teils unterscheidenden Teilbebauungspläne gestrichen werden.
Das Auflageverfahren befindet sich im Finale, die Unterlagen sind für die Bevölkerung auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar. Am Montag kommender Woche findet eine Sitzung des Raumplanungsausschusses der Gemeinde statt, wo die vorgebrachten Änderungsvorschläge besprochen werden sollen. Der Beschluss könnte dann in der Gemeindevertretungssitzung am 5. März 2025 fallen.
Bebauungspläne dürfen von den Gemeinden gemäß Raumplanungsgesetz nur aus wichtigem Grund geändert werden. Der Klauser Bürgermeister Simon Morscher erklärte im wpa-Gespräch, dass diese wichtigen Gründe vorliegen würden, etwa wegen mehrerer Gesetzesänderungen im Raumplanungs- und Baubereich sowie neuen Landeszielen wie der Energieautonomie und der geforderten (Nach-)Verdichtung. Zudem sei im Dezember 2024 in der Gemeinde ein neuer Räumlicher Entwicklungsplan (REP) beschlossen worden.
Bisher zu viele Ausnahmen
Dass ein neuer Bebauungsplan kommen soll, hängt nach Angaben von Morscher aber auch damit zusammen, dass es in Klaus in den vergangenen Jahren bei Neubauten sehr viele Ausnahmegenehmigungen gegeben habe. “Das hat uns gezeigt, dass der bisherige Bebauungsplan einfach nicht funktioniert. Zum Teil hat er sich selbst widersprochen.” Das soll durch vereinheitlichte Vorgaben jetzt verbessert werden. Dennoch wolle man auch der Architektur noch einen Spielraum geben, weshalb jedes Grundstück insbesondere auch in Hang- und Hügellagen nach wie vor individuell betrachtet werde.
Höhere Gebäude möglich
Ein Kennzeichen des neuen Bebauungsplanes ist der Umstand, dass zukünftig auch höher und breiter gebaut werden kann, allerdings je nach Lage des Grundstückes in unterschiedlichem Ausmaß. Das sei in Zeiten der gewünschten verdichteten Bauweise ein Gebot der Stunde für den haushälterischen Umgang mit Grund und Boden, so der Klauser Bürgermeister.
Der neue Bebauungsplan gilt auch für die Hang- und Hügellagen von Klaus, unter anderem für den Bereich Tschütsch. Dort regt sich jetzt Widerstand gegen die vorgesehenen maximalen Gebäudehöhen. So weist der Tschütsch-Bewohner Lothar Collini im wpa-Gespräch darauf hin, dass die maximale Gebäudehöhe dort bei Flachdach-Gebäuden von bislang 6,3 Meter auf zukünftig 9,5 Meter ansteigen dürfe. Bei Gebäuden mit geneigtem Dach ginge es von acht Meter auf elf Meter hinauf. “Das gilt für alle Hang- und Hügellagen in Klaus”, kritisiert Collini. Er ist der Ansicht, dass in den “sensiblen” und weithin sichtbaren Hang- und Hügellagen, gerade auch beim Tschütsch, derart hohe Gebäude nicht erlaubt sein sollten.
Bürgermeister Morscher bestätigt, dass die Gebäude in den Hang- und Hügellagen zukünftig höher gebaut werden dürfen. Er verweist jedoch darauf, dass es mit dem neuen Bebauungsplan in Hang- und Hügellagen nur noch insgesamt drei Geschosse geben dürfe, also ein Untergeschoss sowie zwei Obergeschosse. Zudem habe sich die Art der Berechnung geändert, weshalb man die bisherigen und geplanten Höhenmaße nicht direkt vergleichen könne.
Landesvolksanwalt in der Sache aktiv
Mit dem kommenden Bebauungsplan hat sich auch schon der Landesvolksanwalt “seit geraumer Zeit” beschäftigt, wie dort auf wpa-Anfrage von Landesvolksanwalt Klaus Feurstein bestätigt wird. So habe man der Gemeinde im November 2024 empfohlen, bei allfälliger Änderung der Bebauungspläne auf die Vorgaben für eine gesetzeskonforme Grundlagenforschung zu achten. Zudem sei beim zukünftigen Vollzug der Bebauungspläne darauf zu achten, dass die “Ausnahmen eben Ausnahmen und nicht die Regel darstellen” und diese somit restriktiv zu handhaben seien.
An Intention “grundsätzlich nichts zu beanstanden”
“Die grundsätzliche Intention, einen Gesamtbebauungsplan zu erlassen, in dem die bisherigen Bebauungsvorschriften unter Berücksichtigung der Raumplanungsziele weiterentwickelt werden, ist an sich nicht zu beanstanden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden”, so Feurstein. Man habe hier lediglich Ergänzungsbedarf gesehen, gerade was die Grundlagenforschung angehe. So müsse die Gemeinde etwa noch näher erläutern, welchen wichtigen Grund es für die Aufhebung oder Änderung des Teilbebauungsplanes für den Bereich “Tschütsch” gebe.
Im “Tschütsch” weiterhin nur Einfamilienhäuser?
Zudem sei fraglich, aus welchen Gründen man einerseits die bauliche Nutzung in Hanglagen wie dem “Tschütsch” erheblich erweitern wolle und andererseits in diesem Gebiet auch zukünftig nur Gebäude mit einer Wohneinheit (also einem Haushalt, Anm. d. Red) zulassen wolle, sagt Feurstein. Hierauf sagte Bürgermeister Morscher, dass diese Einschränkung auf eine Wohneinheit aller Voraussicht nach noch gestrichen werde.
wpa/red.