Modernisierung der Agrar-Statuten blockiert

Agrargemeinschaft Altenstadt möchte ihre Satzungen auf den Stand der Zeit bringen, doch die Stadt Feldkirch erhob- aus formalen Gründen – Beschwerde, die nun aufschiebend wirkt.
Während das Feststellungsverfahren zur Frage der Rechtsmäßigkeit der im Jahr 1960 vorgenommenen Grundstücksteilungen zwischen der Stadt Feldkirch und den Agrargemeinschaften Altenstadt, Tisis und Tosters seit mehr als eineinhalb Jahren anhängig ist, gibt es nun einen weiteren Rechtsstreit rund um die Agrargemeinschaft Altenstadt. Dieses Mal geht es um die Änderung der Statuten.
Ehe bislang Vorausetzung
Die Satzungsänderungen betreffen vor allem die Mitgliedschaftsregelungen und die Nutzungsgerechtigkeit. Eine zentrale Neuerung ist die Abschaffung der Ehe als Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Bisher konnten nur verheiratete Personen Mitglied werden, nun stehen die Tore auch für ledige Personen, eingetragene Partner sowie andere Nachkommen von Mitgliedern offen, sofern sie einen eigenen Wohnsitz im Bereich der Altgemeinde Altenstadt haben. „Wir möchten den vielfältigen Formen des Zusammenlebens in der heutigen Gesellschaft Rechnung tragen und die individuellen Lebensentwürfe der Menschen weder bewerten noch beeinflussen“, sagt Obmann Robert Ess auf NEUE-Anfrage. Ebenfalls angepasst wurden die Regeln für den Holzlosbezug. Künftig sollen auch Hinterbliebene von Mitgliedern ein ganzes Los beziehen können – früher war für Witwen lediglich ein halbes Los vorgesehen.
Auf die Frage, warum die Satzungen erst jetzt geändert werden, obwohl es die „vielfältigen Formen des Zusammenlebens“ schon länger gibt, antwortet Ess: „Die grundlegenden Punkte der Satzung wurden bereits 1959/1960 festgelegt. In den 1990er Jahren gab es eine Anpassung, um die Mitgliedschaft für weibliche Nachkommen zu ermöglichen. Damals ging man davon aus, dass ein Haushalt aus einem verheirateten Ehepaar und deren Kindern besteht. Das wurde lange so akzeptiert und nicht hinterfragt. Erst Anfang der 2020er Jahre häuften sich die Anfragen von nicht verheirateten Nachkommen unserer Mitglieder. Deshalb haben wir uns der Sache angenommen und die Änderung umgesetzt.“
Beschwerde erfolgreich
Die Agrargemeinschaft beantragte die Genehmigung dieser Satzungsänderungen bereits im Juni 2023. Die Vorarlberger Landesregierung setzte das Verfahren letztlich jedoch aus. Grund dafür war das parallel laufende Verfahren zur Klärung der Eigentumsverhältnisse. Nach einer Beschwerde der Agrargemeinschaft entschied das Landesverwaltungsgericht, dass dieses Verfahren keinen direkten Einfluss auf die Satzungsänderungen habe und die Verzögerung nicht rechtens sei. Damit war die Sache aber nicht vom Tisch, denn die Stadt Feldkirch erhob gegen den Bescheid Beschwerde, die nun aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die neuen Satzungen vorerst nicht in Kraft treten. „Unverheiratete Anwärter können somit weiterhin nicht Mitglied werden“, bedauert Ess. Wie lange das so bleiben werde, könne er nicht sagen. Das hänge vom Land und vom Verfassungsgerichtshof ab. „Warum die Stadt Feldkirch Einspruch gegen die Statutenänderungen erhoben hat, ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Ess.
Die Beschwerde sei aus rein formalen Gründen erfolgt und nicht deshalb, weil man mit dem Inhalt der neuen Regeln nicht einverstanden wäre, stellt Finanzstadtrat Benedikt König (ÖVP) auf Nachfrage der NEUE klar. „Würde die Stadt Feldkirch keinen Einspruch erheben, könnte dies später im Feststellungsverfahren als Hinweis gewertet werden, dass sie mit der aktuellen Satzung – also ohne eigene Rechte an der Agrargemeinschaft – einverstanden ist.“
König kündigt an, dass sich die Stadt in Kürze mit einem Schreiben an die Agrargemeinschaft wenden und einen Lösungsvorschlag unterbreiten werde. Demnach sei die Stadt bereit, sich mit jenen Teilen der Satzungen einverstanden zu erklären, die ihre Interessen nicht direkt berühren. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass durch die Satzungsänderungen keine möglichen zukünftigen Rechte der Stadt beeinträchtigt werden.