Vorarlberg

Er dachte, es sei Eistee: Ammoniak auf Bruder geschüttet

25.03.2025 • 11:37 Uhr
Er dachte, es sei Eistee: Ammoniak auf Bruder geschüttet
Der Bruder gab an, die beiden Flüssigkeiten verwechselt zu haben. Canva

Vorbestrafter auch deshalb freigesprochen, weil fahrlässige Körperverletzung unter Brüdern nicht strafbar ist.

Der 39-jährige Angeklagte bedankte sich nach der Gerichtsverhandlung bei seinem 35-jährigen Bruder. Denn der 35-jährige Belastungszeuge machte zuvor von seinem Recht Gebrauch, gegen den angeklagten Familienangehörigen nicht mehr auszusagen. Deshalb durfte die Richterin die belastenden polizeilichen Angaben nicht verwenden.

Drogensüchtiger Frühpensionist

Vor allem deshalb wurde der mit 15 Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Angeklagt wurde der drogensüchtige Frühpensionist wegen Freiheitsentziehung, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Für den Fall einer Verurteilung hätte dem Angeklagten wegen seiner elf einschlägigen Vorstrafen eine zu verbüßende Gefängnisstrafe gedroht. Zudem hätte sich für den über Hafterfahrung verfügenden Rückfalltäter der Strafrahmen um die Hälfte auf bis zu viereinhalb Jahre Gefängnis erhöht.

20 Minuten lang eingesperrt

Im Strafantrag wurde dem Bregenzer vorgeworfen, er habe im Jänner seinen Bruder nach einem angeblichen Gelddiebstahl in dessen Bregenzer Wohnung 20 Minuten lang eingesperrt, bedroht, gewürgt, mit Fäusten und einem Handy geschlagen und ihn mit Ammoniak überschüttet.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Der Vorfall mit dem Ammoniak sei ein Unfall gewesen. Versehentlich habe er seinen Bruder mit flüssigem Ammoniak angeschüttet. Er sei irrtümlich davon ausgegangen, dass sich in der weißen Flasche Eistee befinde. Sein Bruder habe danach vorübergehend über Atembeschwerden geklagt. Dieser Vorfall könnte auch als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden, sagte Richterin Wackerle in ihrer Urteilsbegründung. Unter Familienangehörigen sei das aber nicht strafbar. Eine strafbare grobe Fahrlässigkeit sei dem Angeklagten nicht zu unterstellen