Vorarlberg

LKH Feldkirch entlastet: Kein Behandlungsfehler bei dreijähriger Patientin

27.03.2025 • 15:30 Uhr
LKH Feldkirch entlastet: Kein Behandlungsfehler bei dreijähriger Patientin
Die Kläger werfen dem LKH Feldkirch einen Behandlungsfehler vor. Hartinger

Spital konnte seltene Komplikation mit schwerer Hirnschädigung nicht verhindern, meint der Gerichtsgutachter.

Nach schweren Durchfällen und hohem Fieber wurde die Dreijährige mit einer Darminfektion im Mai 2023 ins Landeskrankenhaus Feldkirch eingeliefert. Letztlich erlitt das Kind nicht nur eine schwere Blut- und Nierenerkrankung, sondern auch eine schwere Hirnschädigung. Die kleine Patientin war auf den Rollstuhl angewiesen.

Klage wegen Behandlungsfehler

Das Kind aus dem Bezirk Feldkirch und ihre Eltern fordern in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch von der beklagten Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesesellschaft 115.000 Euro an Schadenersatz.

Klagsvertreter Patrick Beichl behauptet Behandlungsfehler, weil im Spital das sogenannte hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) zu spät erkannt worden sei. Beklagtenvertreter Martin Mennel beantragt die Abweisung der Klage, weil kein Behandlungsfehler vorliege.

Gutachten entlastet LKH Feldkirch

In der Verhandlung am Donnerstag erörterte der Villacher Kinderarzt Robert Birnbacher sein Gerichtsgutachten. Seiner Ansicht nach ist dem LKH Feldkirch kein Behandlungsfehler vorzuwerfen. Demnach erfolgte die Behandlung im Spital nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Es liege ein schicksalhafter Verlauf der Erkrankung vor, der medizinisch nicht vorherzusehen gewesen sei. Es habe zunächst keine Anzeichen für die schwere Blut- und Nierenerkrankung HUS gegeben. Die schwere Schädigung des zentralen Nervensystems sei eine seltene Komplikation, sagte der Sachverständige.

Bei ihrer gerichtlichen Befragung sagte die klagende Mutter am Donnerstag, ihre inzwischen fünfjährige Tochter habe mittlerweile erfreuliche Fortschritte gemacht. Ihr Kind habe wieder gehen gelernt und ihre Hände einzusetzen. Einzelne Wörter könne die Fünfjährige wieder sagen. Es sehe insgesamt besser aus, als die Prognosen gewesen seien. Möglicherweise müsse ihre Tochter sich aber ihr Leben lang Therapien unterziehen, gab die Drittklägerin vor Gericht zu Protokoll.