Wieder Gefängnisstrafe für rückfälligen Ladendieb

Einschlägig vorbestrafter Obdachloser beging laut Urteil versuchten Einbruchsdiebstahl in Unterländer Bäckerei.
Wegen versuchten Einbruchsdiebstahls, Diebstahls, Betrugs und Sachbeschädigung wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sechs Haftmonate aus einer offenen, einschlägigen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe 21 Monate Gefängnis.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Denn der Untersuchungshäftling und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen erhöhte sich um die Hälfte auf bis zu viereinhalb Jahre Gefängnis. Denn der Angeklagten wurde in der Vergangenheit bereits zumindest zwei Mal zu einschlägigen Haftstrafen verurteilt.

Nach den gerichtlichen Feststellungen stahl der arbeitslose Obdachlose in mehreren Vorarlberger Lebensmittelgeschäften neuerlich Alkohol, den er gleich in den Geschäften trank. Demnach beging der Alkoholkranke zudem Zechprellereien in Lokalen und beging mit geworfenen Steinen eine Sachbeschädigung.
Für die Strafbemessung ausschlaggebend war der versuchte Einbruchsdiebstahl in eine Unterländer Bäckerei. Unmittelbar nach der dazu erfolgten polizeilichen Einvernahme beging der 32-Jährige aus dem Jemen in einem Supermarkt einen Ladendiebstahl. Nach Geschäftsschluss war dem Urteil zufolge darauf vergessen worden, die Eingangstür zu schließen.
50 Euro Beutewert
Der Beuteschaden betrug nach Ansicht des Richters insgesamt rund 50 Euro. Diesen Betrag hat der Angeklagte der Republik Österreich als sogenannten Verfallsbetrag zu bezahlen.
Mildernd gewertet wurde auch die schwierige Lebenssituation des subsidiär Schutzberechtigten. Richter Mitteregger wies allerdings daraufhin im Sozialstaat Österreich niemand Diebstähle und Betrügereien begehen müsse. Zudem sei der Angeklagte nicht gewillt, sich einer Alkoholtherapie zu unterziehen.