Tödliche Attacke beim Tauchen mit Haien

Klägerin sagt, sie habe miterleben müssen, wie Frau beim organisierten Tauchen nach Haien im Atlantik zu Tode gekommen sei. Sie fordert in Zivilprozess Schadenersatz für Trauma.
Beim organisierten Tauchen nach Haien auf den Bahamas ereignete sich im November 2023 im Atlantik ein tödlicher Unfall. Eine deutsche Taucherin wurde im Meer von einem Tigerhai attackiert. Die 47-jährige Frau sei nie mehr gefunden worden, heißt es in der Klage. Sie sei inzwischen für tot erklärt worden.
Schockschaden
Eine junge Vorarlbergerin zählte damals zu den Teilnehmerinnen der Reisegruppe für das geführte Tauchen nach Haien auf den Bahamas. Sie klagt in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch den ausländischen Reiseveranstalter auf Schadenersatz. Die Klägerin fordert 15.000 Euro für den erlittenen Schockschaden und die gerichtliche Feststellung der Haftung des beklagten Veranstalters für allfällige künftige Schäden aus dem tragischen Vorfall.
Grenzfall
Nach der Verhandlung am vergangenen Mittwoch erklärte die Zivilrichterin die Verhandlung für geschlossen. Sie wird nun in einem Teilurteil entscheiden, ob der Klägerin dem Grunde nach ein psychisches Schmerzengeld zusteht oder nicht. Hier liege ein Grenzfall vor, merkte die Richterin am Mittwoch an. Zu beantworten sei die Frage, ob die Klägerin zu den unmittelbar Betroffenen des Unglücks zähle.
Trauma erlitten
Die Klägerin sagte, sie habe den tödlich endenden Tauchgang ausgelassen, aber auf dem Schiff der Tauchergruppe den vergeblichen Überlebenskampf der gebissenen Taucherin mitansehen müssen. Dadurch habe sie ein Trauma erlitten. Deswegen befinde sie sich in psychiatrischer Behandlung.
Ihr sei vom beklagten Veranstalter für das Tauchen zu den Haien Sicherheit auf höchster Ebene garantiert worden, so die Klägerin. Die Tauch-Guides und der Reiseleiter hätten sich aber unprofessionell verhalten und so die Haie gestresst. Damit sei die Tauchgruppe einer Gefahr mit ungeschütztem Kontakt mit Haien ausgesetzt worden.
Abweisung beantragt
Der beklagte Reiseveranstalter beantragt die Abweisung der Klage. Denn die Klägerin sei nicht dazu gezwungen gewesen, den Unfall mitanzusehen. Zudem sei sie keine Angehörige der vermissten Frau. Für sie habe keine Gefahr bestanden, weil sie sich auf dem Schiff befunden habe. Die Klägerin habe an der versuchten Rettung der Taucherin nicht mitwirken müssen.
Im Übrigen seien bei den Tauchgängen keine Sicherheitsvorschriften missachtet worden, brachte der Beklagtenvertreter vor. Die strafrechtlichen Ermittlungen auf den Bahamas seien eingestellt worden.