Vorarlberg

Gütliche Einigung in Millionenbauprozess

26.05.2025 • 17:18 Uhr
Gütliche Einigung in Millionenbauprozess
Das Haus könne derzeit nicht bewohnt werden. Canva/Hartinger/Dünser

Verkäufer nimmt Haus mit behaupteten Wasserschäden zurück und bezahlt großen Teil des Kaufpreises zurück.

In der fortgesetzten Verhandlung in dem Bauprozess am Landesgericht Feldkirch wurde am Montag doch noch eine gütliche Einigung erzielt. Der bedingte Vergleich sieht vor, dass die beklagte Partei das Haus im Bezirk Dornbirn zurücknimmt und dafür der klagenden Partei 990000 Euro bezahlt. Der gerichtliche Vergleich kann noch bis 7. Juli widerrufen und für ungültig erklärt werden. Sollte ein Widerruf erfolgen, würde der Zivilprozess fortgesetzt werden.

Schimmelbildung

Die beklagte Partei hatte der klagenden Partei die Liegenschaft im Oktober 2021 für angeblich 1,3 Millionen Euro verkauft. Das klagende Immobilienunternehmen forderte nun vor der erzielten Einigung die Rückabwicklung des Vertrags, denn das Dach des Hauses, so die Klage, weise derartige Mängel auf, dass es zwei Privatgutachten zufolge zu nicht mehr reparierbaren Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung in dem Gebäude gekommen sei. Deshalb werde das Mehrparteienhaus derzeit nicht bewohnt.

Zivilrichterin Elisabeth Walch wies vor der vereinbarten Rückabwicklung auf das Prozessrisiko und die hohen Prozesskosten angesichts des hohen Streitwerts von 1,4 Millionen Euro hin. Die klagende Partei müsse der beklagten Partei Arglist mit dem Verschweigen der Feuchtigkeitsschäden nachweisen. Denn in dem Kaufvertrag sei keine Gewährleistung vereinbart worden. Die klagende Partei hatte dem Gericht für den Zivilprozess 21600 Euro an Pauschalgebühr zu bezahlen.

Ein kleines Maskottchen

Auf dem Richterpult stand als Spielzeugfigur ein Bauarbeiter. Das sei ihr Maskottchen für Bauprozesse, merkte die Richterin an.