Vorarlberg

Mit Löffel Kasse aufgebrochen: 13 Euro Diebesbeute

27.05.2025 • 17:22 Uhr
Mit Löffel Kasse aufgebrochen: 13 Euro Diebesbeute
Der Löffel spielte bei dem Einbruch eine entscheidende Rolle. Hartinger/Canva

Bei Einbruch Handkasse in Hotel aufgebrochen: Gefängnisstrafe für einschlägig Vorbestraften.

Der gebürtige Tiroler hat bereits mehrere Haftstrafen verbüßt, unter anderem wegen Eigentumsdelikten. Zehn Jahre lang blieb er danach straffrei, zwischen 2014 und 2024. Seitdem wurde er wieder zweimal verurteilt. Zur zehnten Verurteilung kam es jetzt am Landesgericht Feldkirch.
Wegen des Vergehens des Einbruchsdiebstahls wurde über den mit mehreren einschlägigen Vorstrafen belasteten Angeklagten eine Gefängnisstrafe von neun Monaten verhängt.

An Kühlschrank bedient

Das Urteil von Richterin Lisa-Sophia Huter ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Nach den gerichtlichen Feststellungen brach der 43-Jährige in einem Hotel im Bezirk Feldkirch mit einem Löffel eine Handkasse auf und entnahm daraus neun Euro. Demnach stahl er zudem zwei Getränke im Gesamtwert von vier Euro aus einem Kühlschrank des Hotels. Der Wert der Diebesbeute betrug damit insgesamt 13 Euro. Das Gericht folgte den Angaben des Angeklagten, der sich teilweise schuldig bekannte. Er sagte vor Gericht, aus der aufgebrochenen Handkasse habe er, anders als im Strafantrag angeklagt, nicht 35 Euro genommen. Darüber hinaus habe er aus dem Kühlschrank nur zwei Getränke gestohlen. Dass sich der Angeklagte an der Handkasse und am Kühlschrank bedient hat, ist durch Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras belegt.Der Angeklagte sagte, er habe an jenem Tag ein Problem mit seiner Bankomatkarte gehabt und deshalb die Straftaten begangen. Die Richterin sah davon ab, ihn auch zwei offene Haftmonate aus einer Verurteilung am Bezirksgericht Landeck verbüßen zu lassen.


Der 43-Jährige hat eine Chance, die nunmehrige Haftstrafe, sollte sie rechtskräftig werden, mit einer Fußfessel zu verbüßen. Allerdings müsste er sich dafür eine Wohnung und eine Arbeit besorgen.