Klage gegen Ex-Popstar: Streit um Zufahrtsrecht

Die Klägerin fordert als neue Eigentümerin eines Baugrundstücks, das zuvor nur als Garten genutzt wurde, uneingeschränktes Fahr- und Gehrecht über Grundstück des Musikers.
Der Beklagte war ein Popstar. Eine Nachbarin klagt ihn. Die Klägerin fordert vom Beklagten in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch ein uneingeschränktes Fahr- und Gehrecht über das Grundstück des Beklagten.
Kaufvertrag aus dem Jahr 1968
Am Montag fand die letzte Gerichtsverhandlung statt. Die Zivilrichterin wird nun ihr erstinstanzliches Urteil schreiben. Sie sagte, es gehe um die Auslegung eines Kaufvertrags aus dem Jahr 1968.
Damals kaufte eine Landesangestellte ein Baugrundstück in der Nachbarschaft des Beklagten. Im Kaufvertrag wurde ihr für die Zufahrt ein Geh- und Fahrrecht für einen rund 3,50 Meter breiten Weg auf dem Grundstück des Beklagten eingeräumt.
Für Obstbäume genutzt
Die damals ledige Käuferin wollte ursprünglich auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus für sich und ihre Mutter bauen. Ihre Mutter sei aber dagegen gewesen, sagte die mittlerweile 89 Jahre alte Frau am Montag als Zeugin vor Gericht. Deshalb habe sie die Liegenschaft jahrzehntelang nur als Garten genutzt, für Obstbäume und Pflanzen.
Im Mai 2024 schenkte die nunmehr in einem Altersheim lebende Pensionistin ihr Grundstück der Klägerin. Die Klägerin sagte vor Gericht, sie sei wie eine Tochter für die Geschenkgeberin und habe in den Jahren zuvor den Garten bewirtschaftet.
Weg nur zu Fuß benutzt
Offenbar möchte die Klägerin auf dem Baugrundstück ein Wohngebäude errichten oder errichten lassen. Um ein allfälliges Bauprojekt nicht an der Zufahrt scheitern zu lassen, pocht die neue Liegenschaftseigentümerin auf ein unbeschränktes Wegerecht. So legt sie den Kaufvertrag von 1968 aus.
Der Beklagte hingegen meint, aus dem vor 57 Jahren erstellten Kaufvertrag lasse sich nur ein beschränktes Geh- und Fahrrecht ableiten und keines für einen Wohnblock. Die seinerzeitige Käuferin habe den Weg nur zu Fuß benützt und bloß ein bis zweimal mit einem Fahrzeug.
Nicht genehmigt
Ein pensionierter Nachbar der Streitparteien berichtete als Zeuge, er habe in den 1980er-Jahren ein Baugrundstück gekauft und dort ein Einfamilienhaus errichtet. Zuvor habe eine Wohnbaugesellschaft dort einen Wohnblock erstellen wollen. Dieses Bauprojekt sei aber wegen der ungeklärten Zufahrt über das Grundstück des Beklagten nicht genehmigt worden.
Der Anwalt der Klägerin stieß im Gerichtssaal im Vorbeigehen versehentlich gegen den Stuhl, auf dem der Beklagte während seiner Befragung saß. Die Aufregung darüber legte sich jedoch rasch wieder.