Pfleger stahl Geld und Schmuck

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für jungen Rumänen, der in Privathaushalten Diebstähle beging.
Wegen schweren Diebstahls wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (240 Tagessätze zu je 5 Euro) verurteilt.
An Schadenersatz hat der 24-jährige Rumäne den beiden Geschädigten insgesamt 2600 Euro zu bezahlen.
Geld und Schmuck gestohlen
Das in Abwesenheit des Angeklagten ergangene Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen verursachte der dort tätige Pfleger im April 2024 in einem Haushalt in Oberösterreich mit dem Diebstahl von Geld und Schmuck einen Schaden von 1770 Euro.
Nicht zum Strafprozess angereist
Demnach stahl der Pfleger im Jänner 2025 in Dornbirn einem von ihm betreuten Pflegebedürftigen in der Wohnung 900 Euro aus der Geldtasche. Weil der Angeklagte dabei die Hilflosigkeit des Bestohlenen ausnützte, lag rechtlich kein mit bis zu sechs Monaten Haft bedrohter Diebstahl vor, sondern ein schwerer Diebstahl.
Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit und das Geständnis des Angeklagten. Erschwerend wirkte sich die Tatwiederholung aus. Der wieder in Rumänien lebende Rumäne reiste nicht zum Strafprozess nach Österreich an.
Sexueller Missbrauch in Rumänien
In Rumänien wurde der 24-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Demnach hatte er mit einem Mädchen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren einvernehmlichen Sex. In Österreich ist einvernehmlicher Sex strafbar, wenn das Mädchen noch nicht 14 Jahre alt ist. Weil das Alter des rumänischen Mädchens nicht genau bestimmt wurde, gilt die Vorstrafe in Österreich im Zweifel nicht.