Vorarlberg

Gewalt und Drogen, aber er bleibt auf freiem Fuß

10.07.2025 • 14:20 Uhr
Aufmacher Marihuana
Sowohl bei einem Drogendelikt in Wien, als auch beim Eintreten einer Bustüre in Vorarlberg wurde der 17-Jährige gefilmt. Symbolfoto: Shutterstock, Hartinger

Ein vorbestrafter Jugendlicher aus Syrien muss doch nicht ins Gefängnis.

Das im Gerichtssaal vorgeführte Überwachungsvideo erinnerte an einen Kriminalfilm. Als sich im November 2024 eine Kontrolleurin im Linienbus befand, wollte der junge Fahrgast sofort aussteigen. Aber der Busfahrer öffnete die Türen im stehenden Bus nicht. Daraufhin trat der Passagier im Mittelteil des Busses wuchtig auf die Tür ein. Das Plexiglas wurde herausgeschlagen. Der Jugendliche stieg in Hörbranz durch das große Loch in der Bustür aus.

Drogen gestohlen und verkauft

Ein Video einer Nachbarin zeigte auch, wie der 17-Jährige im Juni 2024 in Wien auf jemanden einschlug. Nachdem er dem Geschlagenen den gerichtlichen Feststellungen zufolge 3,08 Gramm Marihuana gestohlen hatte. Diesen Vorfall wertete der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Peter Novak als Hauptdelikt des räuberischen Diebstahls.

Nach Ansicht der Richter verkaufte der junge Syrer zudem im Juni in Wien 3,03 Gramm Marihuana.

Bedingte Haftstrafe

Wegen räuberischen Diebstahls, Sachbeschädigung und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften wurde der der vorbestrafte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Der obdachlose und arbeitslose Syrer hat Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und sich einem Antigewalttraining zu unterziehen. Als Schadenersatz hat der Arbeitslose dem Postbusunternehmen 1476 Euro zu bezahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre zweieinhalb Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zehn Monaten Haft.

Der 17-Jährige befand sich zwei Wochen lang in Untersuchungshaft. Die Zeit in U-Haft wird von der Geldstrafe noch abgezogen werden.

Der von Lothar Giesinger verteidigte Angeklagte war teilweise geständig, auch wegen der ihn belastenden Videos.