Haft nach Gewalttat in Bregenz: Opfer überlebte mit Glück

Schwerverletzter habe mit Glück Schläge und Tritte überlebt, sagte der Richter. Haftstrafe für vorbestraften Gewalttäter, der zuerst stationäre Alkoholtherapie zu absolvieren hat.
Nach dem gemeinsamen Alkoholkonsum versetzte der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen am 5. Februar in Bregenz seinem Freund in dessen Bett zuerst einen Faustschlag ins Gesicht. Demnach setzte er sich danach auf ihn und prügelte mit zumindest zehn Faustschlägen auf ihn ein. Darüber hinaus trat der in Polen geborene Deutsche den Bregenzer in den Bauch und den Brustkorb.
Tagelang im Koma
Der Festgenommene drohte einem einschreitenden Polizisten dem Urteil zufolge damit, auch ihm ins Gesicht zu schlagen. Der Attackierte wurde schwer verletzt und befand sich tagelang im Koma. Er erlitt unter anderem Rippenbrüche und Knochenbrüche im Gesicht. Der Patient musste wochenlang im Landeskrankenhaus Feldkirch behandelt werden.
Der Verprügelte habe die Schläge und Tritte mit Glück überlebt, sagte Richter Martin Mitteregger am Montag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch.
2,5 Promille
Wegen der Begehung der Straftaten im Zustand der vollen Berauschung mit 2,5 Promille wurde der mit acht deutschen Vorstrafen belastete Angeklagte zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem wurde der Alkoholkranke in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen.
Das bedeutet, dass der Untersuchungshäftling zuerst eine stationäre Alkoholtherapie zu absolvieren hat. Darauf wird die Gefängnisstrafe angerechnet. Den verbleibenden Rest der Haftstrafe hat der in der Schweiz lebende Angeklagte zu verbüßen.
Schuldunfähigkeit
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Oliver Diez verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Der Angeklagte, der Alkohol wohl gewohnt war, habe auch Glück gehabt, dass Gerichtsgutachter Reinhard Haller ihm einen Vollrausch mit Schuldunfähigkeit bescheinigt habe, merkte Richter Mitteregger an. Sonst wäre die Strafe höher ausgefallen, wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und gefährlich Drohung, mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Gefängnis.
Der Angeklagte wurde vom Strafgericht dazu verpflichtet, dem Geschädigten 15.000 Euro als Teilschmerzengeld zu bezahlen. Und zur Haftung für allfällige künftige Schäden. Weil der arbeitslose Patient zunächst nicht beim AMS gemeldet und daher nicht sozialversichert war, verlangt das Landeskrankenhaus von ihm allein für vier Behandlungstage 40.000 Euro.