Im Streit auf Straße gestoßen und von Auto überrollt

Unbescholtener Angeklagter kam für schwere Körperverletzung mit teilbedingter Geldstrafe davon.
Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde der unbescholtene Arbeiter am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 840 Euro. Die anderen 840 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Staatsanwältin nimmt Bedenkzeit in Anspruch
Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte dem Schwerverletzten vorerst 5000 Euro zu bezahlen und dem geschädigten Autofahrer als Teilschadenersatz 600 Euro.
Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Der von Hamza Ovacin verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht sieben Monaten Haft.
Auf Straße gestoßen
Die Richterin ging von diesem Sachverhalt aus: Ein Fußgänger kritisierte am 20. Mai in Bludenz den angeklagten Radfahrer, der auf dem Gehsteig fuhr. Der Radfahrer blieb stehen und versetzte dem Fußgänger eine Ohrfeige. Danach versetzte der 25-Jährige dem Passanten mit beiden Händen und voller Wucht einen Stoß gegen die Brust.
Dadurch fiel der 54-jährige Frühpensionist mitten auf die Fahrbahn der Landesstraße 191. Ein zunächst 15 Meter entferntes und mit 30 km/h gefahrenes Auto überrollte den Gestürzten. Der Überfahrene wurde dabei schwer verletzt. Unter anderem zog er sich Rippenbrüche zu.
Schmerzen und Angstzustände
Der Schwerverletzte wurde zwei Wochen lang im Spital behandelt und sagte vor Gericht als Zeuge, er leide immer noch unter Schmerzen und Angstzuständen.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig, bestritt aber die Ohrfeige. Der Bulgare habe mit dem wuchtigen Stoß auf die Straße eine Verletzung des Fußgängers in Kauf genommen und damit einen bedingten Verletzungsvorsatz gehabt, sagte die Richterin.