Vorarlberg

Vergewaltigung und Raub: Prozess wegen fehlender Dolmetscherin vertagt

24.07.2025 • 16:58 Uhr
Vergewaltigung und Raub: Prozess wegen fehlender Dolmetscherin vertagt
Im Schwurgerichtssaal konnte mangels Dolmetscherin kein Urteil fallen. symbolbild/hartinger

Der angeklagte Ungare soll eine Frau gewaltsam zum Oralverkehr gezwungen und einen Mann beraubt haben.

In ihrer Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch gleich drei Verbrechen angeführt: versuchte Vergewaltigung, versuchte absichtliche schwere Körperverletzung, Raub. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage würde der Strafrahmen zwei bis zehn Jahre Gefängnis betragen.

Dolmetscherin im Urlaub

Am Donnerstagnachmittag hätte der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch stattfinden sollen. Die Prozessbeteiligten befanden sich im Schwurgerichtssaal. Aber die geladene Dolmetscherin für den Angeklagten war nicht da. Vom vorsitzenden Richter telefonisch kontaktiert, sagte die Übersetzerin, sie befinde sich im Urlaub. Das habe sie dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt.

Wegen des Fehlens der Dolmetscherin konnte nicht verhandelt werden. Der Prozess wurde vertagt. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.

Frau gestoßen und getreten

Dem Ungarn wird vorgeworfen, er habe am 28. Mai in Bludenz mit Gewalt versucht, eine Frau zum Oralverkehr zu zwingen. Demnach soll er der sich wehrenden Frau einen Stoß und Tritte versetzt haben. Dabei soll sie verletzt worden sein.

Zudem wird dem 1990 geborenen Angeklagten zur Last gelegt, er habe einem Mann eine Schildmütze entwendet. Dabei soll er dem den Mann zu Boden gebracht und ihm gegen den Kopf getreten haben. Das mutmaßliche Raubopfer soll dadurch verletzt worden sein.

Nur ein Urteil in vier Prozessen

Der Richter konnte am Donnerstagvormittag nur in einem seiner vier Prozesse ein Urteil verkünden. Der Angeklagte im ersten Prozess, in dem im April erstmals verhandelt wurde, ließ sich als krank entschuldigen. In  der zweiten Verhandlung erschien das mutmaßliche Opfer unentschuldigt nicht. Dem dritten Prozess blieb die Angeklagte fern. Lediglich im vierten Prozess erging ein Urteil.

Der Richter sagte am Vormittag, wenigstens die beiden Prozesse am Nachmittag würden stattfinden, weil sich die Angeklagten in U-Haft befänden. Aber im zweiten Nachmittagsprozess war keine Dolmetscherin anwesend.