Vorarlberg

Afghane von Taliban verwarnt, weil er Frauen unterrichtete: Vorläufig keine Abschiebung

30.07.2025 • 13:33 Uhr
AFGHANISTAN-RELIGION-ISLAM-EID
Der Mann sei aus Angst vor den Taliban nach Vorarlberg geflüchtet. APA/AFP/WAKIL KOHSAR

Subsididärer Schutz mit Aufenthaltsberechtigung vorerst für ein Jahr wegen unsicherer Lage im Heimatland.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Feldkirch gewährte dem 2022 nach Vorarlberg geflüchteten Afghanen mit seinem Bescheid vom November 2024 weder Asyl noch subsidiären Schutz und wollte ihn nach Afghanistan abschieben.

Seiner dagegen erhobenen Beschwerde gab nun das Wiener Bundesverwaltungsgericht (BVwG) teilweise Folge. In zweiter Instanz erhielt der unbescholtene Afghane subsidiären Schutz zugesprochen und damit eine Aufenthaltsberechtigung in Österreich für vorerst ein Jahr. Seine Abschiebung wurde für unzulässig erklärt.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden.

Subsidiärer Schutz wegen schwieriger Lage in Afghanistan

Subsidiärer Schutz komme dem Afghanen nach dem Asylgesetz wegen der sicherheitspolitisch unsicheren und wirtschaftlich und humanitär schwierigen Lage in Afghanistan seit der Machtübernahme durch die islamistisch-fundamentalistischen Taliban im August 2021 zu, meint das Bundesverwaltungsgericht. Der Richter verweist dazu auch darauf, dass das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR derzeit empfehle, von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen.

Der junge Afghane gab an, er sei aus Angst vor den Taliban aus Afghanistan geflüchtet. Er sei von Taliban verwarnt worden, weil er als IT-Techniker und Lehrer Mädchen und Frauen in Informationstechnik unterrichtet und ihnen den Umgang mit Computern beigebracht habe. Mädchen und Frauen würden von den Taliban unterdrückt.

Sein Asylantrag wurde aber in beiden Instanzen abgewiesen. Auch für das Bundesverwaltungsgericht waren dazu die Angaben des Afghanen nicht glaubwürdig genug.  Er habe nicht belegen können, dass er IT-Lehrer von Mädchen und Frauen gewesen und deswegen von den Taliban verwarnt worden sei. Ihm drohe in Afghanistan keine erkennbare konkrete persönliche Verfolgung durch die Taliban.