Vorarlberg

Raub nach versuchter Vergewaltigung: Haftstrafe

28.08.2025 • 09:53 Uhr
Bahnhof Bludenz
Der angeklagte Vorfall trug sich am Bahnhof Bludenz zu. hartinger

34-jähriger Ungar versuchte in Bludenz obdachlose Frau zu vergewaltigen und beraubte danach einen einschreitenden Mann. Nach den Taten verletzte er beide Opfer mit Tritten.

Wegen versuchter Vergewaltigung, Raubes und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung in zwei Fällen wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der Arbeitslose dem weiblichen Opfer 500 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger, mit dem der von Surena Ettefagh verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug zwei bis zehn Jahre Haft.

Obdachlose wehrte sich

Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der 34-Jährige am 28. Mai nach Mitternacht beim Bludenzer Bahnhof eine obdachlose Frau mit Gewalt zum Oralverkehr zu zwingen. Demnach versetzte er danach der Gegenwehr leistenden älteren Frau einen Stoß und Fußtritte. Sie wurde dadurch leicht verletzt.

Dem Urteil zufolge brachte der Ungar hernach einen einschreitenden Mann zu Boden und raubte ihm die Mütze. Nach Ansicht der Richter trat der Angeklagte daraufhin dem Raubopfer gegen den Kopf und verletzte ihn dadurch leicht.

In der Tatnacht konnte der Beschuldigte kurz nach 2 Uhr in einem Zugwaggon festgenommen werden. Der Ungar wurde in Untersuchungshaft genommen. Er konnte auch wegen eines am Tatort verlorenen Schuhs als Täter identifiziert werden.

Fehlende Erinnerung

Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er sagte, er könne sich allerdings an die Vorfälle nicht erinnern.

Mildernd gewertet wurden das zur Wahrheitsfindung beitragende Geständnis, die Unbescholtenheit und die Versuche bei drei der vier Taten. Die versuchte Vergewaltigung habe sich im unteren Bereich bewegt, sagte Richter Mitteregger in seiner Urteilsbegründung.

Erschwerend gewertet wurde das Vorliegen von mehreren Verbrechen gegen mehrere Opfer. Nicht mildernd wirkte sich die Alkoholisierung aus. Denn in Ungarn wurde der Ungar wegen einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss bestraft.

Keine Zeugenaussage

Wegen des Geständnisses des Angeklagten blieb den beiden Opfern eine Zeugenaussage vor Gericht erspart. Der Erwachsenenvertreter der Frau sagte, die Obdachlose befinde sich derzeit noch in einem Krankenhaus.

Das männliche Raubopfer verzichtete im Strafverfahren auf Schadenersatzansprüche.

Die erste Verhandlung im Juli musste vertagt werden. Weil versehentlich die Ungarisch-Dolmetscherin nicht geladen wurde.