Schweizer onanierte in Bregenzerwälder Hotelsauna: Teilbedingte Geldstrafe

Als Exhibitionist wurde der Angeklagte auch in der Berufungsverhandlung schuldig gesprochen. Der unbescholtene Hotelgast beteuerte wiederum vergeblich seine Unschuld.
Wegen des Vergehens der sexuellen Belästigung und der öffentlichen geschlechtlichen Handlungen wurde der unbescholtene Schweizer mit dem Nettoeinkommen von 2000 Franken in erster Instanz am Bezirksgericht Bezau zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1280 Euro (80 Tagessätze zu je 16 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 320 Euro (20 Tagessätze). Die restlichen 960 Euro (60 Tagessätze) wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Urteil rechtskräftig
Das erstinstanzliche Urteil wurde jetzt in der Berufungsverhandlung am Landesgericht rechtskräftig bestätigt. Der vollen Berufung des Angeklagten wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe wurde in zweiter Instanz keine Folge gegeben.
Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte sprach als vorsitzende Richterin des Berufungssenats von einem milden Urteil. Weil die Staatsanwaltschaft auf eine Strafberufung verzichtete, galt das sogenannte Verschlechterungsverbot: Die Strafe durfte in zweiter Instanz nicht erhöht werden. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.
Frau meldete sexuelle Belästigung
Nach Ansicht der Gerichte onanierte der damalige Hotelgast in der Dampfsauna eines Bregenzerwälder Hotels an zwei Tagen in der Dampfsauna vor einem weiblichen Hotelgast. Die davon betroffene Frau meldete die Vorfälle im Hotel.
Sie habe den Angeklagten im Speisesaal des Hotels und als Zeugin vor der Polizei und vor Gericht als Täter identifiziert, sagte Richterin Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Die Zeugin habe glaubwürdige Angaben gemacht. Sie haben keinen Grund, den Angeklagten zu Unrecht zu bezichtigen. Zumal sie keinen Schadenersatz verlange. Die Richterin des Bezirksgerichts habe mit einer lebensnahen Beweiswürdigung ihr Urteil begründet.
Schlafstörungen wegen Verurteilung
Der Angeklagte beteuerte vor dem Bezirksgericht und vor dem Landesgericht, unschuldig zu sein. Er sei das Opfer einer Verwechslung, sagte der 57-Jährige. Als stolzer Familienvater sei er ein Vorbild und würde nicht tun, was ihm angelastet werde. Wegen der Verurteilung habe er Schlafstörungen.
Am Ende der Berufungsverhandlung fragte der Angeklagte, ob er jetzt freigesprochen worden sei. Ihm wurde daraufhin noch einmal erklärt, dass der Schuldspruch bestätigt worden sei. „Das kann ich nicht begreifen“, sagte der Schweizer mit italienischen Wurzeln.