Vorarlberg

Haftstrafe auch für zweiten Casino-Räuber

24.09.2025 • 12:00 Uhr
Haftstrafe auch für zweiten Casino-Räuber
Der beschuldigte soll Geld aus der Kasse im Casino geraubt haben. vol.at/strobel/canva

Spanier raubte nach Ansicht der Richter im April im Casino in Bregenz eine dreistellige Summe. Für den Überfall im Bregenzer Spielcasino vom März wurde im Juli ein Schweizer bereits verurteilt.

Wegen Raubes wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sein für die Flucht verwendetes Auto geht nun ins Eigentum der Republik Österreich über. Die Raubbeute wurde bei der Hausdurchsuchung in Bayern sichergestellt.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Peter Novak ist nicht rechtskräftig. Der Untersuchungshäftling meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Staatsanwältin Sophia Gassner nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Über Tresen gesprungen

Nach den gerichtlichen Feststellungen raubte der in Deutschland lebende Spanier am 4. April gegen 2 Uhr im Bregenzer Spielcasino 720 Euro. Demnach sprang der vermummte Casino-Gast wortlos über einen Tresen und nahm Geld aus der Kasse. Dabei verlor er seine unter der Kleidung versteckte Schreckschusspistole. Der verängstigte Kassier flüchtete.

Ein Casino-Gast rannte dem flüchtenden Räuber nach. Der 62-jährige Bundesheer-Unteroffizier merkte sich das Kennzeichen des vor dem Casino geparkten Autos, mit dem der Täter davonfuhr. Wenige Stunden später konnte der Beschuldigte bei seiner Ankunft in seiner Wohnung in Deutschland festgenommen werden.

Der angeklagte 39-Jährige sagte, er sei nicht schuldig. Er habe sein Auto für eine Spritzfahrt einem Unbekannten überlassen. Der Unbekannte sei wohl der Räuber.

Unglaubwürdige Schutzbehauptungen

Der Schöffensenat wertete die Angaben des arbeitslosen Angeklagten als unglaubwürdige Schutzbehauptungen. Die Beweislage war aus Sicht des Gerichts erdrückend: Auf der Waffe befand sich die DNA des Angeklagten. Die Tasche mit der Raubbeute wurde in seiner Wohnung gefunden. Die Statur des Täters entspricht jener des Angeklagten. Der ihn verfolgende Zeuge sah ihn ins Auto einsteigen.

Weil der Angeklagte den Kassier mit seiner Waffe nicht bedrohte, lag kein schwerer Raub mit einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren Haft vor.

Der Angeklagte zählte am 2. März zufällig zu den Gästen, als das Bregenzer Casino von einem 25-jährigen Schweizer überfallen wurde. Bei dem bewaffneten Raub erbeutete der Schweizer Armeeoffizier 36.000 Euro.

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Über den unbescholtenen Schweizer wurde im Juli am Landesgericht wegen schweren Raubes, schwerer Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes rechtskräftig eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt.