Polizist von Misshandlungsvorwurf freigesprochen

Schöffensenat nicht davon überzeugt, dass Vorarlberger Polizist bei internationaler Schlepperfahndung in Ungarn kontrollierten Autofahrer tatsächlich schwer misshandelt hat.
Vom Vorwurf des Verbrechens des Amtsmissbrauchs wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Johannes Reheis ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Karin Dragosits nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Bei einem Schuldspruch hätte der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen.
Zweieinhalb Jahre suspendiert
Dem seit zweieinhalb Jahren suspendierten Vorarlberger Bundespolizisten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, er habe am 23. Mai 2023 gegen 4.30 Uhr in Ungarn bei einem gemeinsamen Einsatz von ungarischen und österreichischen Polizisten in Grenznähe gegen Schlepper einen kontrollierten Autofahrer ohne Anlass schwer misshandelt.
Die Anklage stützt sich auf die belastenden Angaben einer an der Kontrolle beteiligten Polizistin aus Oberösterreich. Die Revierinspektorin sagte auch vor Gericht, der angeklagte Inspektor habe dem vermeintlichen Schlepper zuerst einen Kopfstoß versetzt. Das deshalb, weil der Moldauer den Sperrcode seines Handys nicht bekanntgegeben habe. Danach habe der Angeklagte den Mann in den Schwitzkasten genommen und auf den Asphalt gedrückt.
Daraufhin, so die 29-jährige Belastungszeugin, habe der Beamte dem auf dem Boden liegenden Mann zwei Mal in die Rippen getreten und sei ihm auf die Hände und in die Kniekehle gestanden.
Zeugin unglaubwürdig
Der Schöffensenat hielt die Bundespolizistin für nicht glaubwürdig. Denn es sei komisch und nicht nachvollziehbar, dass sie gegen die von ihr geschilderte Polizeigewalt nicht eingeschritten sei, sagte Richter Reheis in seiner Urteilsbegründung. Sie habe zu ihrem Kollegen nur gesagt, er solle nicht grob zu dem kontrollierten Autolenker sein.
Zudem habe der an der Amtshandlung beteiligte ungarische Polizist in Ungarn ausgesagt, er könne sich nur an ein Wortgefecht erinnern, so der Richter.
Der angeblich misshandelte Moldauer wurde in Ungarn nicht einvernommen und konnte für die Feldkircher Gerichtsverhandlung nicht ausfindig gemacht werden.
Der angeklagte 33-Jährige sagte, er habe keine Gewalt zur Anwendung gebracht. Die Verteidigerinnen Zehra Yilmaz-Arslan und Katrin Egger meinten, die Polizistin habe sich mit ihren falschen Angaben dafür gerächt, dass der Polizist ihr sexuelles Interesse an ihm nicht erwidert habe.