Strenge Strafe für Einbrecher, der sich an der Bar bediente

Strafe fiel streng aus, weil Einbrecher in Bar, der auch zwei Ladendiebstähle beging, ein Rückfalltäter ist.
Wegen Einbruchsdiebstahls, Diebstahls, versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung wurde der mit neun Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Rückfällig
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Der um die Hälfte erhöhte Strafrahmen für den Einbruch betrug bis zu viereinhalb Jahre Haft. Denn der Angeklagte ist ein Rückfalltäter, der bereits zumindest zwei einschlägige Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte verbüßt hat.
Sieben der neun Vorstrafen sind einschlägiger Natur. Insgesamt wurde der 36-Jährige nun schon zum 15. Mal verurteilt. Bei fünf Verurteilungen handelt es sich um Zusatzstrafen.
Getränke konsumiert und Inventar beschädigt
Nach den gerichtlichen Feststellungen brach der Dornbirner im April in Dornbirn in eine Bar ein und konsumierte dort Getränke. Demnach beschädigte er im Lokal eine Kaffeemaschine, eine Eismaschine und Besteck.
Dem Urteil zufolge beging der Arbeitslose im August und September in Dornbirn Ladendiebstähle in zwei Dornbirner Lebensmittelgeschäften.
Zur Gerichtsverhandlung erschien der Angeklagte unentschuldigt nicht. Die Voraussetzungen für eine Verhandlung in seiner Abwesenheit lagen vor.
Bilder von Überwachungskamera
Vor der Polizei sagte der Beschuldigte, den Einbruch in die Bar habe nicht er begangen. Dazu wurde er aber durch ihn identifizierende Bilder von Überwachungskameras in der Bar belastet.
Einen Ladendiebstahl gab der Beschuldigte vor der Polizei zu. In einem Supermarkt wurde er von einem Supermarkt-Mitarbeiter aufgehalten, weil er mehrere Schokoriegel, Milchreis und ein Joghurt unter seiner Kleidung versteckt und nicht bezahlt hatte.
Zum Diebstahl in einem türkischen Lebensmittelgeschäft gab der Beschuldigte bei seiner polizeilichen Einvernahme zu Protokoll, er sei davon ausgegangen, dass die entwendeten Lebensmittel sonst weggeworfen werden würden.