Vorarlberg

Millionenforderungen gegen Ex-Firmenberater

02.12.2025 • 16:40 Uhr
Millionenforderungen gegen Ex-Firmenberater
Eine Firma aus der Schweiz schloss mit dem Ex-Inhaber der Vorarlberger Firma einen Beratervertrag. Canva/Hartinger

Schweizer Unternehmen löste nach Kauf von Vorarlberger Unternehmen Beratervertrag mit Vorarlberger Ex-Inhaber der Firma auf. Nun sind vier Gerichtsprozesse anhängig

Das Schweizer Holzbauunternehmen kaufte Anfang 2023 das Vorarlberger Holzbauunternehmen. Die Firma aus der Schweiz schloss im Februar 2023 mit dem Ex-Inhaber der Vorarlberger Firma einen Beratervertrag. Die Schweizer lösten im August 2024 den Beratervertrag auf.

Nun sind am Landesgericht Feldkirch vier Prozesse anhängig, zwei Zivil- und zwei Arbeitsprozesse. Das Schweizer Unternehmen tritt dabei ebenso zwei Mal als Kläger auf wie der Vorarlberger Ex-Berater.

Im jüngsten Rechtsstreit fordert der klagende Vorarlberger in einem Zivilprozess 295.000 Euro an aus seiner Sicht ausständigen Beraterhonoraren. Der Kläger verlangt monatlich pauschaliert 7000 Euro.

Das beklagte Schweizer Bauunternehmen bestreitet die Klagsforderung und behauptet, es sei keine monatliche Beraterpauschale von 7000 Euro vereinbart gewesen, sondern ein leistungsabhängiges Beraterhonorar.

In einem anderen Prozess macht der Vorarlberger 180.000 Euro geltend. Seine Gesamtforderung aus der früheren Geschäftsbeziehung beträgt also 475.000 Euro. Die Gegenforderung der Schweizer beträgt insgesamt zwei Millionen Euro.

Für eine gütliche Einigung zur Beendigung aller Prozesse schlug der neue Anwalt des Vorarlbergers im Prozess um die Beraterhonorare eine Zahlung der Schweizer von 400.000 Euro vor. Damit war der Geschäftsführer des Schweizer Bauunternehmens nicht einverstanden. Ein früherer Vorschlag in Vergleichsgesprächen wurde nicht umgesetzt. Demnach hätten beide Streitparteien auf ihre Geldforderungen verzichten sollen.

Das Schweizer Unternehmen macht seinem Ex-Berater schwere Vorwürfe, die der Vorarlberger als falsch zurückweist: Untreue, Vorteilszuwendung, Datenweitergabe, verbotene Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen, nicht erbrachte Leistungen, Unfähigkeit.

Die Zivilrichterin im Beraterhonorarprozess sagte, das Schweizer Unternehmen habe seine Vorwürfe noch nicht begründet. Es habe erst Überschriften geliefert, aber dazu noch keine Sachverhalte. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der Anwalt des Vorarlbergers sagte in der vorbereitenden Tagsatzung, die Schweizer hätten das Vorarlberger Unternehmen ohne vorhergehende sorgfältige Prüfung der Geschäftsbücher gekauft. Das sei bei einem Bauunternehmen, das etwa wegen Baumängeln in Haftung genommen werden könne, grob fahrlässig. Das sei die tiefere Ursache für die nunmehrigen Prozesse.