Gefälschter Vertrag über Kauf der Katze

29-Jährige legte in Strafprozess gefälschten Schutzvertrag vor, den gutmütige Tierschützerin erstellt hatte.
Als Privatanklägerin führte die 29-Jährige am Bezirksgericht Bludenz einen Strafprozess um ihre Katze. Sie behauptete, ihr Kater namens Arnold sei aus ihrem Garten gestohlen worden. Der Strafrichter verlangte von ihr 2021 eine Bestätigung dafür, dass sie die rechtmäßige Eigentümerin der Katze war. Daraufhin legte sie dem Bezirksrichter ein Foto eines gefälschten Schutzvertrags vor. Zudem log die 29-Jährige nach den gerichtlichen Feststellungen im Katzenprozess als Zeugin.
Fälschung von Beweismitteln
Das trug der jungen Frau am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen der Vergehen der Fälschung eines Beweismittels und der falschen Beweisaussage vor. Dafür wurde die mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig, denn die Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.
Wegen Fälschung eines Beweismittels wurde über die unbescholtene Mitangeklagte eine Geldstrafe von 600 Euro (150 Tagessätze a’ 4 Euro) verhängt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 300 Euro. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Die 53-jährige Tierschützerin hatte den falschen Schutzvertrag und die falsche Bestätigung im Auftrag der 29-Jährigen erstellt. Sie sagte, sie habe damit dem angeblich gestohlenen und in Gefahr geratenen Tier helfen wollen.
Verteidigerin Olivia Lerch beantragte einen Freispruch für die 29-Jährige. Ihre Mandantin sagte, sie habe die Katze 2014 gekauft, aber leider den Schutzvertrag verloren. Um wieder in den Besitz ihres gestohlenen Katers kommen zu können, habe sie die Tierschützerin um einen Schutzvertrag gebeten.