Anklage: Polizist soll Razzien verraten haben

Bundespolizist soll für Informationen über bevorstehende Glücksspielkontrollen Geld erhalten haben.
Neuerlich hat die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Anklage den ehemaligen Vorarlberger Bundespolizisten angeklagt. Dabei wurde der am schwersten wiegende Vorwurf erhoben. Demnach soll der damalige Polizist über Jahre hinweg Glücksspielrazzien verraten und dafür Geld kassiert haben. Das entnimmt Gerichtssprecher Norbert Stütler der am Landesgericht Feldkirch eingebrachten Anklageschrift.
Demnach soll der Oberländer Polizist zwischen 2013 und 2018 mehrmals interne Informationen der Polizei über bevorstehende Glücksspielkontrollen weitergegeben haben. Dafür soll der Beamte nicht feststellbare Vorteile gefordert und angenommen haben, entnimmt Stütler der Anklage.
Zudem soll der Angeklagte, so der Gerichtssprecher, verbotenerweise behördliche Informationen über andere Verfahren weitergegeben haben. Angeklagt worden sei er wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Amtsmissbrauchs. Die WKStA beantrage einen Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs, mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis.
Unschuldsvermutung für Angeklagten
Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Sein Verteidiger wollte sich zur Anklageschrift nicht äußern. Für den Schöffenprozess sei am Landesgericht noch kein Verhandlungstermin festgelegt worden, teilte Stütler mit.
Drei weiteren Angeklagten werde in der Anklageschrift vorgeworfen, den Polizisten zu den ihm vorgeworfenen Straftaten angestiftet und ihn bestochen zu haben, berichtete der Sprecher des Landesgerichts. Auch für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Der frühere Polizist wurde am Landesgericht bereits in drei Prozessen verurteilt. Zuletzt wurde über den 60-Jährigen im September 2021 bei der Wiederholung eines Prozesses eine nicht rechtskräftige Haftstrafe von sieben Monaten verhängt. Weil er sich nach Ansicht der Richter für illegal besorgte Informationen über Verfahren mit 14.000 Euro bestechen ließ. Im März 2020 wurde der früher neben seinem Polizeidienst in Liechtenstein als Security arbeitende Angeklagte rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro verurteilt, davon 55.000 Euro unbedingt. In einem weiteren Verfahren wurde über den früheren Ordnungshüter im Juni 2020 wegen Amtsmissbrauchs mit Strafregisterabfragen eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 4680 Euro verhängt.