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Nach Freispruch jetzt Strafe für Sozialbetrug

26.04.2022 • 17:59 Uhr
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Oberlandesgericht hatte Freispruch aufgehoben.

Im neuen Prozess am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wurde der unbescholtene Angeklagte wegen schweren Betrugs zu einer Geldstrafe von 1080 Euro (180 Tagessätze zu je 6 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 540 Euro. Die anderen 540 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das im zweiten Rechtsgang ergangene Urteil, mit dem der Angeklagte und der Staatsanwalt einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht  drei Monaten Haft.

Sozialbetrug

Nach Ansicht von Richter Richard Gschwenter hat der 21-jährige Nigerianer in Kauf genommen, dass er zwischen März und Dezember 2020 zu Unrecht 7800 Euro an Grundversorgung bezogen hat. Denn der Asylwerber hat nach den gerichtlichen Feststellungen der ihn betreuenden Caritas pflichtwidrig nicht gemeldet, dass er damals ein Einkommen aus selbstständiger Arbeit hatte.

Vom Vorwurf des Sozialbetrugs ist der Angeklagte im ersten Prozess im August 2021 noch im Zweifel freigesprochen worden. Die im ersten Rechtsgang zuständige Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, die Verantwortung des Angeklagten sei nicht zu widerlegen. Der von Manuel Dietrich verteidigte Afrikaner gab zu Protokoll, er habe seine Caritasbetreuer pflichtgemäß über seine selbstständige Erwerbstätigkeit informiert. Er habe ihnen gesagt, er sei damit einverstanden, wenn er keine Grundversorgung mehr bekomme.

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab der Berufung der Staatsanwaltschaft statt, hob das erste Urteil auf und ordnete eine neuerliche Verhandlung am Landesgericht an. Der OLG-Richtersenat vertrat die Ansicht, dass Flüchtlingsbetreuern der Caritas kein Aussageverweigerungsrecht zu Fragen der Grundversorgung zustehe. Die Feldkircher Richterin hatte die Caritasbetreuer gar nicht als Zeugen geladen, weil die Flüchtlingsbetreuer angekündigt hatten, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

In der neuen Feldkircher Hauptverhandlung am Dienstag sagten die beiden Flüchtlingsbetreuer als Zeugen, keine Erinnerung daran zu haben, dass der Angeklagte sie über seine selbstständige Arbeit und über seinen Verzicht auf Gelder aus der Grundversorgung informiert habe. Richter Gschwenter meinte, die Angaben des Angeklagten seien eine Schutzbehauptung.