Morddrohung gegen Kindsmutter: Vier Monate Gefängnis

Morddrohungen des vorbestraften 25-Jährigen gegen Ex-Freundin. Staatsanwältin meldete Strafberufung an.
Mehrfach drohte der geständige Angeklagte seiner Ex-Freundin damit, sie umzubringen. Mit Morddrohungen versuchte er, die Mutter des gemeinsamen Kindes dazu zu zwingen, ihm Besuchskontakte zur gemeinsamen Tochter zu ermöglichen.
Zudem riss der 25-Jährige in der Wohnung seiner früheren Freundin im Bezirk Bludenz Türen heraus und warf dort Einrichtungsgegenstände herum. Des Weiteren besaß der türkischstämmige Mann trotz des über ihn verhängten Waffenverbots unerlaubterweise eine Schreckschusspistole.
Wegen versuchter schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und unerlaubten Waffenbesitzes wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Untersuchungshäftling am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil vier Monate.
Das vom Angeklagten akzeptierte Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Karin Krehn meldete Strafberufung wegen zu geringer Strafe an. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck über das Strafmaß entscheiden. Der Strafrahmen beläuft sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Der Angeklagte muss seiner Ex-Freundin 1500 Euro als Schadenersatz bezahlen und für die beschädigten Türen 2000 Euro. Richter Theo Rümmele erteilte dem 25-Jährige diese Weisungen: Der Angeklagte muss sich einem Antigewalttraining unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Darüber hinaus muss er einen Abstand von mindestens 100 Metern zu seiner Ex-Freundin halten und darf sie nicht kontaktieren.
Mildernd gewertet wurden das Geständnis, die Alkoholisierung zu den Tatzeiten und der Umstand, dass es bei der schweren Nötigung beim Versuch geblieben ist. Erschwerend wirkten sich die zwei einschlägigen Vorstrafen ebenso aus wie die Tatwiederholungen und die Taten gegen eine Angehörige.