Strommasten gefällt: Landwirt angeklagt

61-Jähriger soll auf seinem Grundstück zwei Strommasten zum Umstürzen gebracht haben. Noch kein Urteil in vertagtem Prozess um schwere Sachbeschädigung.
Der angeklagte Landwirt hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch am 14. März 2022 auf seinem Grundstück in einer Hofsteiggemeinde zwei Strommasten angesägt, angebohrt und dann mit der Schaufel seines Baggers zum Umstürzen gebracht. Der bereits vorbestrafte 61-Jährige wurde wegen schwerer Sachbeschädigung angeklagt.
Im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Dienstag noch kein Urteil. Richter Martin Mitteregger vertagte die Verhandlung auf August. Dann sollen weitere Zeugen befragt werden.
Verteidiger Danijel Nikolic beantragte einen Freispruch. Wohl ein heftiger Sturm habe die Strommasten umfallen lassen. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Nicht er habe die Strommasten gefällt.
Baggerspuren
Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Strafantrag auf Indizien: So habe die Polizei am Tatort frische Baggerspuren festgestellt, die mit jenen des Baggers des Angeklagten in Einklang zu bringen seien. Zudem habe der Angeklagte mit seinem Bagger den Reparaturarbeiten vornehmenden Vorarlberger Kraftwerken (Vkw) zunächst die Zufahrt auf seinem Privatweg zum Tatort versperrt. Und der Landwirt habe schon des Öfteren Konflikte mit den Vkw wegen Stromleitungen auf seinem Grundstück gehabt. Einmal habe er eine Erdkabelleitung ausgegraben.
Die Vkw fordern als Schadenersatz 36.000 Euro. Zumal wegen der beschädigten Hochspannungsleitung örtlich ein Stromausfall entstanden sei. Vom Stromausfall sei auch er selbst betroffen gewesen, berichtete der Angeklagten. Er habe also kein Motiv für die ihm angelastete Tat gehabt. Ein Vkw-Mitarbeiter merkte als Zeuge an, grundsätzlich habe niemand eine Freude mit Strommasten auf dem eigenen Grundstück.
Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft dehnte am Dienstag während der Verhandlung die Anklage aus. Nun hat sich der Angeklagte auch wegen Verleumdung zu verantworten, mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft für den Fall eines Schuldspruchs. Demnach soll der Angeklagte vor Gericht zwei Polizisten zu Unrecht eines Amtsmissbrauch verdächtigt haben. Indem er gesagt habe, die einvernehmenden Polizisten hätten in seinem Protokoll erfunden, dass er von den Vkw Nutzungsgebühren für das Befahren seiner Privatwege verlangen wolle.
Vorbestraft ist der Landwirt wegen Tierquälerei. 2017 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seine kranke Kuh leiden ließ.