Polizistin stahl 2600 Euro von Polizeikollegen

5400 Euro der Geldstrafe von 7200 Euro sind zu bezahlen: 27-jährige Bundespolizistin stahl zwischen 2020 und 2022 im Dienst in Polizeiinspektionen insgesamt rund 2600 Euro.
Wegen der Vergehen des Diebstahls durch Einbruch unter Ausnützung einer Amtsstellung und der Urkundenunterdrückung wurde die nunmehrige Büroangestellte mit dem Nettoeinkommen von 2000 Euro am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 7200 Euro (360 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 5400 Euro. 1800 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das milde Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die von Maximilian Fritz verteidigte Angeklagte und die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der wegen der Ausnützung einer Amtsstellung um die Hälfte erhöhte Strafrahmen belief sich auf null bis viereinhalb Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.
2600 Euro gestohlen
Die geständige 27-Jährige aus dem Bezirk Bludenz hat zwischen März 2020 und Dezember 2022 als damalige Bundespolizistin im Dienst in verschiedenen Polizeiinspektionen in etwa 25 Angriffen rund 2600 Euro gestohlen. Die Beamtin hat Polizeikollegen und -kolleginnen Bargeld ebenso entwendet wie Strafgelder und Verkehrsunfallgebühren. Einmal beging sie einen Einbruchsdiebstahl: Die Polizistin hat mit dem entwendeten Schlüssel des Kommandanten Geld aus einem kleinen Kasten genommen. Zudem hat sie das Klimaticket einer Polizeikollegin mitgenommen und dadurch eine Urkundenunterdrückung begangen.
Wegen des Geständnisses in der Gerichtsverhandlung müsse die Angeklagte nur drei Viertel der Geldstrafe bezahlen, sagte Richter Theo Rümmele in der Urteilsbegründung. Mildernd wertete er auch die Unbescholtenheit, die bereits erfolgte Teilwiedergutmachung und den Umstand, dass die Polizistin wegen ihrer Straftaten ihren Job verloren hat.
Erschwerend wirkte sich aus, dass zwei Vergehen und eine Vielzahl an Straftaten begangen wurden und die Straftäterin eine Polizistin war.
Festnahme
Am 19. Dezember 2022 wurde die Polizstin mit einem gestohlenen 50-Euro-Schein erwischt. Sie wurde auf dem Nachhauseweg für rund sieben Stunden festgenommen. Für diese kurze Haftzeit wird ihr, so Richter Rümmele, ein Betrag von 11,81 Euro von der zu bezahlenden Geldstrafe abgezogen.
Die geständige Angeklagte äußerte sich vor Gericht nicht zu ihren Tatmotiven und sagte in ihrem Schlusswort, ihr tue leid, was sie getan habe.