Syrer zündete im Drogenrausch Bauernhaus an

Die beiden Bewohner kamen dabei unverletzt davon. Der Angeklagte wurde in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen.
Wegen der Begehung von Straftaten im Zustand der vollen Berauschung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Drogensüchtige wurde in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen: Die Drogentherapie hat er im Gefängnis zu absolvieren. Als Schadenersatz hat der 29-Jährige fünf Geschädigten insgesamt rund 2160 Euro zu bezahlen.
Altes Bauernhaus angezündet
Das Urteil von Richter Alexander Wehinger, mit dem der von Bernhard Graf verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf null bis drei Jahre Gefängnis.
Nach den gerichtlichen Feststellungen zündete der Syrer am 2. Mai in Blons im Großen Walsertal ein altes Bauernhaus an, in dem der von seiner Frau Getrennte eine Nacht verbringen durfte. Der Eigentümer und ein Mieter befanden sich zur Tatzeit in dem Holzhaus. Weil der Mieter aufwachte, kamen die beiden Bewohner unverletzt davon.
Schaden in Millionenhöhe
Das Bauernhaus brannte ab. Dabei entstand ein Schaden von 1,6 Millionen Euro. Seine Versicherung decke den Schaden ab, sagte der geschädigte Eigentümer als Zeuge vor Gericht.
Der Angeklagte bedrohte dem Urteil zufolge nach der Brandlegung die beiden Bewohner, Feuerwehrleute und einschreitende Cobra-Polizisten mit einem Messer und leistete Widerstand gegen seine Festnahme.
Einschätzung von Reinhard Haller
Der drogensüchtige Syrer befand sich zur Tatzeit nach Ansicht von Gerichtspsychiater Reinhard Haller in einem Drogenrausch und damit in einer kurzfristigen Psychose. Deshalb erfolgte der Schuldspruch nur wegen sogenannter Rauschtaten und nicht wegen Brandstiftung, versuchten Mordes, versuchter schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung und auch keine Einweisung in die Psychiatrie. Wäre der Angeklagte schuldfähig gewesen, hätte die Gefängnisstrafe wegen versuchten Mordes zumindest zehn Jahre betragen.
Beim Vorfall vom 24. April in Dornbirn war der Angeklagte nach Einschätzung von Haller vermindert zurechnungsfähig. Damals wehrte sich der Cannabisabhängige gegen seine Festnahme und verletzte vier Polizisten.
Seit der Brandstiftung sei er ein menschliches Wrack, sagte der 40-jährige Mieter, der den Angeklagten zum Übernachten eingeladen hat. Er fühle sich mitverantwortlich für die Taten in Blons.