_Homepage

Verletzte Radfahrerin klagt Fußgängerin

16.05.2025 • 20:48 Uhr
Maurice Shourot
Die Radfahrerin verletzte sich beim Zusammenprall mit der Fußgängerin schwer. Archiv

Beklagte Fußgängerin stieß auf Radweg mit klagender Radfahrerin zusammen, die dabei schwer verletzt wurde.

Eine Radfahrerin und eine Fußgängerin stießen an einem Abend im September 2023 in Hohenems zusammen. Die Klägerin im nunmehr anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch ist jedoch nicht die Fußgängerin, sondern die Radfahrerin. Die Radfahrerin erlitt bei dem Unfall eine schwere Knieverletzung.

Die Klägerin macht die beklagte Fußgängerin für den Unfall verantwortlich. Denn die 17-jährige Fußgängerin habe nach dem Aussteigen aus einem Linienbus bei einer Haltestelle ein Stück Wiese durchquert und dann einen Radweg betreten, sagt Klagsvertreter Dieter Klien. Die Jugendliche sei dabei mit ihrem Handy beschäftigt und deshalb unaufmerksam gewesen. Auf dem Radweg sei es zur Kollision gekommen.

Noch immer nicht arbeitsfähig

Seine 1973 geborene Mandantin leide weiterhin unter den Folgen des Unfalls, die auch eine Behandlung in Kärnten erforderlich gemacht hätten, und sei noch immer nicht arbeitsfähig, so Klien. Die Radfahrerin verlangt von der Fußgängerin vorerst rund 50.000 Euro an Schadenersatz und die Haftung für allfällige künftige Folgen.

Der Zivilprozess begann am Freitag mit der vorbereitenden Tagsatzung und wurde auf unbestimmte Zeit erstreckt. Zunächst wird ein verkehrstechnisches Gutachten zur Klärung des Unfallhergangs eingeholt. In Auftrag gegeben wird nun auch ein unfallchirurgisches Gutachten und danach ein neurologisches.

Mitverschulden eingeräumt

Die beklagte Fußgängerin räumt ein Mitverschulden am Unfall im Ausmaß von 25 Prozent ein. Ihrer Ansicht nach ist aber die klagende Radfahrerin zu 75 Prozent für den Zusammenstoß selbst verantwortlich. Demnach hätte die Fahrradlenkerin etwa ausweichen und auch so den Unfall verhindern können. Die private Haftpflichtversicherung der Fußgängerin hat die Haftung für den Unfall schriftlich anerkannt. Das habe zwar keine direkte Auswirkung auf den Zivilprozess, aber Indizwirkung, meinte Klagsvertreter Klien.