Wehrlosen Jugendlichen missbraucht: Mehrjährige Haftstrafe

54-Jähriger missbrauchte laut Urteil daheim stark alkoholisierten 15-Jährigen und nahm Übergriffe mit Überwachungskamera auf. Mehrjährige Gefängnisstrafe für Vorbestraften.
Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person, bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen, gefährlicher Drohung und Körperverletzung wurde der mit 21 Vorstrafen belastete Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Franziska Klammer ist nicht rechtskräftig. Denn der angeklagte Untersuchungshäftling und Staatsanwältin Julia Berchtold nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.
Übergriffe aufgezeichnet
Nach den gerichtlichen Feststellungen missbrauchte der ledige 54-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch am 5. Februar in seiner Wohnung einen stark alkoholisierten und deshalb wehrlosen 15-Jährigen schwer. Demnach nahm die Überwachungsanlage in der Wohnung die sexuellen Übergriffe auf. Dem Urteil zufolge drohte der Angeklagte dem Jugendlichen damit, ein Video von den Übergriffen den Freunden des Minderjährigen zukommen zu lassen. Darüber hinaus verletzte der 54-jährige Mann nach Ansicht der Richter den Jugendlichen mit Schlägen leicht am Ohr.
Nicht mitbekommen, was passiert
Aus den Videoaufnahmen sei klar ersichtlich, dass sich der stark alkoholisierte 15-Jährige in einem wehrlosen Zustand befunden habe, sagte Richterin Klammer. Der Jugendliche habe nicht mitbekommen, was mit ihm passiert sei. Der Angeklagte habe die Wehrlosigkeit seines jungen Bekannten, mit dem er zuvor über Stunden hinweg Alkohol getrunken habe, bewusst ausgenutzt.
Auch die Drohungen und die Körperverletzung ergäben sich aus dem Video, so die Vorsitzende des Schöffensenats. Zumindest mit bedingtem Vorsatz seien die Videoaufnahmen von den Vorfällen erfolgt. Drei der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen würden sich auf Sexualstraftaten beziehen, berichtete die Richterin. Auch deswegen sei der Angeklagte schon im Gefängnis gewesen.
Der Angeklagte übergab der Opferanwältin während der Verhandlung 3000 Euro als Teilschmerzengeld. Verteidiger Clemens Achammer sagte, sein Mandant bekenne sich zur gefährlichen Drohung und zur Körperverletzung schuldig. Der Angeklagte sei aber davon ausgegangen, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgt seien. Und er habe nicht gewusst, dass die Videoüberwachungsanlage in der Wohnung aktiviert gewesen sei.