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Vorbestrafter: “26 Jahre im Gefängnis verbracht”

17.10.2025 • 14:07 Uhr
Symbolbild Einbruch
Zwischen Februar und August verübte der Angeklage vier Einbruchsdiebstähle im Unterland. neue

Mehrere Haftjahre für mit vielen Vorstrafen belasteten Rückfalltäter aus Rumänien nach vier Kellereinbrüchen.

Wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls wurde der mit 20 Vorstrafen belastete Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Den Beutewert von 5500 Euro hat der Arbeitslose als Verfallsbetrag der Republik Österreich zu bezahlen. Das Urteil von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Der von Verfahrenshelferin Stephanie Loacker verteidigte Untersuchungshäftling akzeptierte die Entscheidung. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Strafrahmen erhöht

Der Strafrahmen für den Rückfalltäter erhöhte sich um die Hälfte auf sechs Monate bis siebeneinhalb Jahre Haft. Denn über den Rumänen wurden zuvor in den letzten fünf Jahren schon zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verhängt.

Einbruchsdiebstähle im Unterland

Der geständige 49-Jährige beging zwischen Februar und August im Unterland vier Einbruchsdiebstähle, vor allem in Kellerabteile von Wohngebäuden. Dabei stahl er in Bregenz ein E-Bike und sechs Paar Schuhe, in Hard 15 Dosen Red Bull und zwei Flaschen Sekt sowie an einem anderen Tatort eine Steckdosenleiste. Mildernd wirkte sich das Geständnis aus. Erschwerend gewertet wurden 17 einschlägige Vorstrafen, die Tatwiederholungen und die mehrfache Qualifikation des Delikts.

“Ich kenne alle Richter und Staatsanwälte

„Ich habe 26 Jahre im Gefängnis verbracht“, sage der angeklagte 49-jährige in seinem Schlusswort. „Ich kenne alle Richter und Staatsanwälte in Deutschland.“ Er habe jahrelang in Deutschland gelebt, wo sich seine Familie befinde.

Er hoffe, dass sich seine Vergangenheit nicht auf die Strafe auswirke, sagte der Angeklagte. Die Vergangenheit müsse sehr wohl berücksichtigt werden, erwiderte Richter Wehinger. Ein Rückfalltäter mit 20 Vorstrafen, der aus seinen Verurteilungen nichts gelernt habe, müsse natürlich strenger bestraft werden als ein unbescholtener Ersttäter.