Rechtsstreit endete in Brüderlichkeit

Einigung in Zivilprozess: Bruder bezahlt zwei Brüdern jeweils fünfstellige Summe aus Mieteinnahmen.
Der gerichtliche Vergleich sieht vor, dass der beklagte Bruder seinen beiden klagenden Brüdern jeweils 25.000 Euro bezahlt, insgesamt also 50.000 Euro. Zudem hat der Beklagte an Klagsvertreter Martin Mennel als Anwaltshonorar 8500 Euro zu überweisen. Und er hat dem Gericht rund 1000 Euro als Gerichtsgebühr zukommen zu lassen.
Mit der gütlichen Einigung wurde der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch ohne Urteil beendet. In der Klage wurde Rechnungslegung und Zahlung verlangt. Gestritten wurde um Einnahmen aus der Vermietung eines im gemeinsamen Eigentum der drei Brüder stehenden Grundstücks. Mieterin für Parkplätze auf der Wiese war seit 2007 eine Gemeinde. Dafür bezahlte die Gemeinde eine monatliche Miete von anfangs 280 Euro und danach mehr.
Verwaltet wurden die Mieteinnahmen treuhänderisch vom beklagten Bruder. Auf sein Konto zahlte die Gemeinde die Monatsmieten ein. Die klagenden Brüder berichteten, die Gemeinde habe nach deren Angaben im Laufe der Jahre insgesamt 67.000 Euro bezahlt.
Der Beklagte behauptete, er habe seinen klagenden Brüdern die ihnen zustehenden Anteile aus den Mieteinnahmen bereits bezahlt. So gab er an, er habe Geld in einem Kuvert seiner Mutter zur Weiterleitung an seine Brüder übergeben.
Aber die klagenden Brüder sagten, sie hätten kein Geld erhalten. Ihr beklagter Bruder habe ihnen zustehende Gelder vorenthalten. Klagsvertreter Mennel sagte, wenn der Beklagte die Abrechnungen nicht vorlege und nicht bezahle, werde er wegen des Verdachts der Untreue bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt werden.
Beklagtenvertreter Christoph Ganahl merkte an, die drei Brüder seien gemeinsam auch Eigentümer eines geerbten Hauses. Der Anwalt des Beklagten schlug vergeblich vor, auch über diesen vermögensrechtlichen Anspruch sollte in der Gerichtsverhandlung eine Einigung erzielt werden.
(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)