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Einbrecher jetzt auch für Geldwäsche bestraft

29.10.2025 • 12:09 Uhr
Aufmacher Bodensee - 1

Nach verbüßter Gefängnisstrafe für Einbrüche wieder verhaftet und dieses Mal wegen Geldwäscherei verurteilt: Einbrecher half beim Verkauf von gestohlenen Altmetallen.

Der Angeklagte war ein Mitglied einer rumänischen Einbrecherbande, die 2021 in Vorarlberg und Tirol tonnenweise Altmetalle stahl und danach verkaufte. Für seine Beteiligung an gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstählen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung mit einem Beutewert von 150.000 Euro wurde der mit mehreren Vorstrafen belastete Rumäne 2023 am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Neuerlich verhaftet

Der 47-Jährige verbüßte die Gefängnisstrafe. Heuer im Sommer wurde der geschiedene Vater von zwei Kindern aber neuerlich verhaftet. Denn die Staatsanwaltschaft Feldkirch warf ihm im vor, er habe nach den Einbruchsdiebstählen an Geldwäscherei mitgewirkt. Seiner Auslieferung von Rumänien nach Österreich hatte der Rumäne für den Feldkircher Prozess von 2021 nur für die Einbruchsdiebstähle zugestimmt, jedoch nicht für allfällige andere Delikte.

Schuldig gesprochen

Im nunmehrigen Schöffenprozess am Landesgericht wurde der Untersuchungshäftling wegen des Verbrechens der Geldwäscherei schuldig gesprochen. Demnach hat er in untergeordneter Rolle geholfen, bei Einbrüchen gestohlene Altmetalle aus Fahrzeugen auszuladen und zu verkaufen. Dem Urteil zufolge hat der Angeklagte dafür rund 2000 Euro kassiert. Diesen Betrag hat er der Republik Österreich als sogenannten Verfallsbetrag für die kriminelle Bereicherung zu bezahlen.

Über den Vorbestraften verhängte der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger eine Zusatzstrafe von zwei bedingten, nicht zu verbüßenden Haftjahren. Dafür beträgt die Bewährungszeit drei Jahre. Das Urteil, mit dem der von Ernst Dejaco verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden waren, ist rechtskräftig.

Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Bei der Strafbemessung hatte der Schöffensenat die Verurteilung von 2023 zu berücksichtigen. Theoretisch hätte schon damals auch über den nunmehrigen Anklagevorwurf entschieden werden können. Wäre dem so gewesen, wäre die Strafe seinerzeit um zwei bedingten Haftjahre höher ausgefallen, meinte der Schöffensenat.

Die zusätzliche Haftstrafe muss der Rumäne zwar nicht verbüßen. Aber er befand sich drei Monate lang in Auslieferungs- und Untersuchungshaft. Unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung wurde der 47-Jährige aus dem Feldkircher Gefängnis in die Freiheit entlassen.