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Milde Sanktion für einsichtigen Stalker

17.11.2025 • 14:28 Uhr
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Im Strafantrag wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe seine ehemalige Freundin über Monate gestalkt. Unter anderem mit zahlreichen Whatsapp-Nachrichten. Neue

Angeklagter verfolgte nach Beziehung Ex-Freundin beharrlich. Geldbuße für unbescholtenen 55-Jährigen.

Richterin Sabrina Tagwercher gewährte dem Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmenden, unbescholtenen Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Damit waren der Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis einverstanden. Der Arbeitslose bezahlte die Geldbuße von 300 Euro dem Gericht sofort und dem Opfer als Teilschmerzengeld 100 Euro. Daraufhin stellte die Richter das Strafverfahren ein. Damit blieben dem Angeklagten eine drohende Verurteilung wegen beharrlicher Verfolgung und eine Vorstrafe erspart. Er gilt weiterhin als unbescholten.

Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt

Im Strafantrag wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe seine ehemalige Freundin über Monate hinweg gestalkt und somit in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt. Demnach soll der 55-Jährige seine ehemalige Freundin an deren Arbeitsplatz und am Wohnort aufgesucht, ihr aufgelauert haben und ihr nachgefahren sein. Zudem soll er ihr nach der von ihr beendeten Liebesbeziehung zahlreiche Whatsapp-Nachrichten und E-Mails geschrieben haben.

Der Angeklagte räumte die ihm vorgeworfenen Taten ein. Der Italiener sagt, er habe nicht verstanden, warum sie die Beziehung beendet habe. Er habe weiterhin Gefühle für sie gehabt. Er habe inzwischen verstanden, dass sie keine für ihn geeignete Frau sei, gab der Angeklagte zu Protokoll. Deshalb stelle er ihr nicht mehr nach. Das auch deshalb, weil er nun nicht mehr in Vorarlberg lebe, sondern zurück nach Italien gezogen sei. Derzeit sei er noch arbeitslos, so der Angeklagte. Aber in Kürze werde er in Italien als Kellner arbeiten.

Privatbeteiligtenvertreterin Stephanie Loacker forderte als Teilschmerzengeld 500 Euro für ihre Mandantin. Weil die Frau weiterhin an Verfolgungsängsten leide. Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Vergehen der beharrlichen Verfolgung mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr Gefängnis.