Vergewaltigungsversuch in Tankstellen-Toilette

44-jähriger versuchte nach Ansicht der Richter im Bezirk Bludenz Mitarbeiterin einer Tankstelle zu vergewaltigen. Mehrjährige Gefängnisstrafe für unbescholtenen Weißrussen.
Wegen versuchter Vergewaltigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der Untersuchungshäftling dem anwaltlich von Ariana Ettefagh vertretenen Opfer 4000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lea Gabriel ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Georg Mandl meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen das Teilschmerzengeld an. Staatsanwältin Julia Berchtold meldete Strafberufung zum Nachteil des Angeklagten an. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.
In Toilette gelockt
Nach Ansicht der Richter versuchte der angeklagte Weißrusse am 18. Oktober im Bezirk Bludenz in einem WC einer Tankstelle die Kassierin der Tankstelle zu vergewaltigen. Nach den gerichtlichen Feststellungen lockte der 44-Jährige die 26-Jährige unter dem Vorwand in die Toilette, dort funktioniere das Wasser nicht. Demnach sperrte er von innen die Tür zu, umfasste mit beiden Händen ihr Gesäß, zog sie an sich heran und versuchte, ihr unter den Rock zu greifen.
Die junge Frau wehrte sich nach eigenen Angaben dagegen, stieß ihn und schrie um Hilfe, sodass er sie losließ. Daraufhin habe sie flüchten können und sofort ihren Chef angerufen, sagte die Zeugin.
Festnahme und Untersuchungshaft
Bereits rund eine Stunde später konnte der Tatverdächtige festgenommen werden. Er befindet sich in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft.
Vor dem angeklagten Vorfall hatte sich der Weißrusse von der Mitarbeiterin der Tankstelle den Schlüssel für die WC-Anlage aushändigen lassen. Nach 20 Minuten kam er zurück in den Tankstellenshop und bat die Kassierin um Hilfe im WC.
Der Schöffensenat hielt die Angaben der Frau für glaubwürdig. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte sie vergewaltigen wollte.
Widersprüchliche Angaben
Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf. Er machte in dem Strafverfahren widersprüchliche Angaben. Vor der Polizei sagte der Familienvater, er habe sie küssen und mit ihr kuscheln wollen. Vor Gericht gab er an, er habe sich nur mit einer Umarmung für ihre Hilfe bedanken wollen.
Verteidiger Mandl sprach von einem straffreien Rücktritt vom Versuch, sollte von einer versuchten Vergewaltigung ausgegangen werden. Es liege kein freiwilliger Rücktritt vom Versuch vor, sagte dazu Richterin Gabriel.