_Homepage

Versuchter Betrug: Gutachter verurteilt

13.12.2025 • 10:30 Uhr
Versuchter Betrug: Gutachter verurteilt
Beide Angeklagten bestritten die Vorwürfe und beantragten Freisprüche. Symbolfoto: Canva, Hartinger (2)

Privatgutachter versuchte zusammen mit Bauunternehmer mit gefälschtem Schreiben des Obergutachters Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an Wohnanlage zu verhindern.

Wegen versuchten schweren Betrugs wurden der ehemalige Bauunternehmer und der selbstständige Bausachverständige am Dienstag am Landesgericht Feldkirch jeweils zu einer teilbedingten Geldstrafe von 4560 Euro (380 Tagessätze zu je 12 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2280 Euro. Die anderen 2280 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Der von Felician Simma verteidigte Ex-Bauunternehmer nahm ebenso wie der Staatsanwalt drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der von German Bertsch verteidigte Sachverständige meldete Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an.

Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft. Geldstrafen seien ausreichend, sagte Richterin Wackerle in ihrer Urteilsbegründung.

Schreiben gefälscht

Nach Ansicht der Richterin fälschten die beiden Angeklagten im April 2023 ein Schreiben eines Bausachverständigen. In dem fingierten Schriftstück des Obergutachters hieß es, es würden bei einer großen Dornbirner Wohnanlage keine Baumängel vorliegen. Das Privatgutachten des angeklagten Bausachverständigen sei schlüssiger und habe mehr Gewicht als die Expertise eines anderen Gutachters. Der andere Baugutachter sei über die Zusammenhänge nicht informiert. Deshalb habe er zu Unrecht Baumängel behauptet.

Mit dem gefälschten Schreiben des Obergutachters hätten die Angeklagten die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage zu täuschen versucht, so die Strafrichterin. Sie hätten versucht, Gewährleistungsansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen Baumängeln an der Wohnanlage zu verhindern.

Nur die Angeklagten hätten von dem fingierten Schreiben profitiert, meinte die Richterin.  Der 66-Jährige sei als Bauunternehmer und Bauträger am Bau der Wohnanlage beteiligt gewesen. Er habe den 50-jährigen Bausachverständigen mit einem Gegengutachten zur negativen Expertise des Privatgutachters beauftragt. Der angeklagte Baugutachter habe früher für den Obergutachter gearbeitet und deshalb Zugang zum Briefpapier des Obergutachters gehabt. Formulierungen in dem gefälschten Schreiben habe der Ex-Bauunternehmer auch im Strafverfahren verwendet.

Die Angeklagten sagten, sie hätten mit dem gefälschten Schreiben nichts zu tun, und beantragten Freisprüche.