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Bregenzer Gastrofirma muss Konkurs anmelden

HEUTE • 11:59 Uhr
Bregenzer Gastrofirma muss Konkurs anmelden
Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf 250.000 Euro.

Über einen Bregenzer Gastronomiebetrieb wurde das Konkursverfahren eröffnet. Verbindlichkeiten betragen laut Schuldnerin derzeit rund 250.000 Euro, die Zahl der betroffenen Dienstnehmer ist noch nicht bekannt.

Über das Vermögen der Aurea Kulinarik GmbH mit Sitz in Bregenz, Betreiberin des Gastronomiebetriebs im Strandbad Bregenz, ist am 16. Dezember 2025 auf Eigenantrag ein Konkursverfahren am Landesgericht Feldkirch eröffnet worden. Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Gesellschaft ist Oliver Wruck.

Nach Angaben der Schuldnerin ist derzeit noch nicht bekannt, ob und in welchem Ausmaß Dienstnehmer vom Konkurs betroffen sind. Die Verbindlichkeiten betragen laut Schuldnerin rund 250.000 Euro. Zum Masseverwalter wurde der Dornbirner Rechtsanwalt Markus Walla bestellt.

Die Berichts- und Prüfungstagsatzung ist für 19. Februar 2026 am Landesgericht Feldkirch anberaumt. Gläubiger können ihre Forderungen bis 5. Februar 2026 im Rahmen der gerichtlichen Anmeldefrist über den Kreditschutzverband KSV1870 anmelden. Anmeldungen sind per E-Mail an ins.feldkirch@ksv.at möglich.

Als Insolvenzursache gibt die Schuldnerin an, dass die Aufnahme des gastronomischen Betriebs von der Eröffnung des Badetriebs im Strandbad Bregenz abhängig gewesen sei und sich diese aufgrund baulicher Verzögerungen verschoben habe. Eine vollständige Betriebsaufnahme sei daher erst Ende Mai beziehungsweise Anfang Juni 2025 möglich gewesen. Zudem sei es Mitte September infolge des Abrisses des alten Schwimmbadgebäudes zu baulichen Beeinträchtigungen mit einer wochenlangen Sperre der Terrasse sowie Lärm- und Staubbelastungen gekommen. Dies habe zu einem erheblichen Rückgang der Frequenz im Restaurant- und Saunabereich und in der Folge zu stark rückläufigen Umsätzen bei gleichzeitig steigenden Fixkosten geführt. Dadurch sei die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin eingetreten.

Eine Weiterführung des schuldnerischen Unternehmens ist nach Angaben der Schuldnerin nicht beabsichtigt.