Gefängnis nach Ladendiebstählen

Arbeitsloser Rumäne beging gewerbsmäßig Ladendiebstähle. Teilbedingte Haftstrafe ist bereits rechtskräftig.
Wegen des Vergehens des gewerbsmäßigen Diebstahls wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate. Zehn Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschadenersatz hat der 34-Jährige einem Supermarkt rund 983,40 Euro zu bezahlen.
Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil von Richterin Lea Gabriel, mit dem der von Alexander Wirth verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Lisa Pfeifer einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf null bis drei Jahre Gefängnis. Nach den gerichtlichen Feststellungen beging der ledige Arbeitslose zwischen Ende Oktober und 4. November in Vorarlberg in verschiedenen Geschäften gewerbsmäßig neun Ladendiebstähle. Demnach wollte der im Bezirk Dornbirn lebende Rumäne auch mit den Diebstählen seinen Lebensunterhalt bestreiten. Dem Urteil zufolge stahl der Angeklagte vor allem teuren Alkohol sowie Lebensmittel. Der Gesamtwert der erbeuteten Waren betrug rund 4000 Euro. Der Großteil des Diebesguts wurde sichergestellt.
Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis und der Umstand, dass es bei den Diebstählen teilweise beim Versuch blieb. Erschwerend wirkte sich die Anzahl der Taten ebenso aus wie der beträchtliche Wert des Diebesguts und die teilweise Tatbegehung mit einem gesondert verfolgten Mittäter.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er wurde am 4. November festgenommen und wurde zur Gerichtsverhandlung aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Der 34-Jährige verzichtete auf die Vorbereitungszeit von acht Tagen für die Gerichtsverhandlung.
Weil Weihnachten bevorstehe, ersuche er um ein mildes Urteil für seinen Mandanten, sagte Verteidiger Wirth in seinem Schlussplädoyer.