“Gschmäcklerische Besserwisserei”? Diskussion um Gestaltungsbeiräte

Das Vorarlberger Architektur Institut suchte im Studientag Antworten auf die Macht und Aufgaben der Gestaltungsbeiräte.
Seit den 1980er-Jahren erlaubt das Vorarlberger Baugesetz Gemeinden die Einrichtung von Gestaltungsbeiräten zur Prüfung von geplanten Bauvorhaben hinsichtlich deren Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild. In wie vielen Vorarlberger Gemeinden ein Gestaltungsbeirat eingerichtet ist, konnte die Direktorin des Vorarlberger Architekturinstituts (vai), Verena Jakoubek-Konrad, beim „Studientag zu den Gestaltungsbeiräten in Vorarlberg“ letzten Freitag nicht sagen – unbekannt. Aber sie lobte deren unabhängige fachliche Expertise für eine qualitätsvolle baukulturelle Entwicklung in Vorarlberg.
Kritik an Gestaltungsbeiräten
Aktuell werde in Vorarlberg die Tätigkeit der Gestaltungsbeiräte von einzelnen Stakeholdern, zum Beispiel von Unternehmerseite, in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert. Dieser Kritik haben sich auch einzelne Gemeinden angeschlossen. Stellen die Gestaltungsbeiräte doch auch einen Kostenfaktor dar und können Bauvorhaben verzögern und verteuern. Das vai will diese Kritik mit einem konstruktiven, weiterführenden Diskurs aufnehmen und gemeinsam mit Land, Gemeinden und Beteiligten zukünftige, praxisorientierte Lösungsansätze aufzeigen. Am Freitag diskutierten beim Studientag im vai, in Kooperation mit der Zentralvereinigung der „Architekt:innen Vorarlberg“ und der Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg, die Architekten unter sich. Die Diskussion nach den Vorträgen kann als offen und heftig bezeichnet werden.

Beraten, aber nicht entscheiden
Die Entscheidung über ein Bauprojekt liegt in erster Instanz immer bei der Baubehörde, also dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin einer Gemeinde, oder bei Betriebsanlagen auch der Bezirkshauptmannschaft. Inwieweit diese Verantwortlichen den Empfehlungen der Gestaltungsbeiräte folgen, liegt in deren Ermessen, auch wenn in der Praxis oft ein gemeindeinterner „Bauauschuss“ die anstehenden Bauprojekte bespricht und mit der Baubehörde (BGM) einen Konsens sucht. Die Gestaltungsbeiräte sind aber immer in einer beratenden – und nicht in einer entscheidenden Funktion und haben auch keine „Vetomacht“. Der Politologe Markus Rhomberg erklärte in seinem Referat, dass die Rollenklarheit der einzelnen Akteure gegeben sein müsse. Letztlich sollten Experten der Politik Entscheidungsspielräume eröffnen, mit Perspektiven, Argumenten und Empfehlungen.

Lauterach hat ihn abgeschafft
Vor mehr als einem Jahr schaffte Lauterach, nach über 30 Jahren, den Gestaltungsbeirat ab und lässt sich nicht mehr in jedem einzelnen Bauvorhaben von den bis dahin vier Mitgliedern beraten, sondern nur mehr in ausgewählten Einzelfällen von zwei Fachleuten, einem Architekten und einem Raumplaner. Neben dem Kostenargument brachte Bürgermeister Elmar Rhomberg laut wpa/vol.at auch das Argument der Wirtschaftlichkeit ins Spiel, dass es nicht immer nur um Architektur gehen könne. Als Bürgermeister ist und war er nie an die Meinung der Experten gebunden und wollte sich auch nie hinter einem Beirat „verstecken“.

„Gestaltungsbeiräte wirken als Bildungsoffensive zu Themen wie Ortsbild, Dorfentwicklung und Baukultur.“
Verena Jakoubek-Konrad, Direktorin vai
Die Industriellenvereinigung kritisierte bereits im vergangenen Jahr in einem Leitfaden das System der Gestaltungsbeiräte. Sie bemängelte viel Bürokratie, Verzögerungen, höhere Kosten sowie fehlende Standards zwischen den Gemeinden, wodurch subjektive Einschätzungen von Ästhetik entstünden. Angesichts der drohenden Deindustrialisierung belaste das Betriebe und Arbeitsplätze. Die Kritik richte sich weniger gegen die Gestaltungsbeiräte selbst als gegen den Umgang der politisch Verantwortlichen mit deren Empfehlungen. Es brauche mehr Mut, Entscheidungen zu treffen und diese auch öffentlich zu vertreten. IV-Geschäftsführer Simon Kampl sagt: „Besonders kritisch sehe ich, dass sich viele Diskussionen auf Begriffe wie ‚Ortsbild‘ oder ‚Landschaftsbild‘ stützen. In einem historischen Ortskern oder am Dornbirner Marktplatz kann man darüber selbstverständlich diskutieren. Aber wenn man durch manche Gemeinden fährt, stellt sich schon die Frage, welches einzigartige Ortsbild hier eigentlich geschützt werden soll.“
Die Industriellenvereinigung fordert transparente und nachvollziehbare Beurteilungen. Projekte dürften nicht ohne konstruktives Feedback abgelehnt werden. Gegenvorschläge sollten die ursprünglich veranschlagten Kosten nicht wesentlich erhöhen. Kampl betont: „Unser Ziel ist daher nicht die Abschaffung von Baukultur. Vorarlberg braucht aber eine Baukultur, die ermöglicht statt verhindert, und Verfahren, die Investitionen fördern statt ausbremsen. Die aktuelle wirtschaftliche Situation macht es wichtiger denn je, Projekte rasch, effizient und kalkulierbar umzusetzen.“

„Besonders kritisch sehe ich, dass sich viele Diskussionen auf Begriffe wie ‚Ortsbild‘ oder ‚Landschaftsbild‘ stützen. In einem historischen Ortskern oder am Dornbirner Marktplatz kann man darüber selbstverständlich diskutieren. Aber wenn man durch manche Gemeinden fährt, stellt sich schon die Frage, welches einzigartige Ortsbild hier eigentlich geschützt werden soll.“
Simon Kampl, IV-Geschäftsführer
Unklare Rolle der Gestaltungsbeiräte
Bei der Tagung des vai wurde zwar die Expertise der Gestaltungsbeiräte für die baukulturelle Entwicklung unseres Landes betont, aber es fehle doch ein Rahmen, in dem diese tätig werden. So fehle nicht nur die Transparenz der Entscheidungen, sondern auch die Kriterien für eine Beurteilung von Projekten. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Architekt, jede Architektin, ein kompetenter Gestaltungsbeirat sein könne: „Sinnlose Besserwisserei, die unmoralisch sein könne und das Recht auf Bauen einschränke. Neunzig Prozent der Vorschläge seien ‘geschmäcklerische Besserwisserei’“, so ein Architekt. Namen sollen auf Wunsch des vai nicht genannt werden. Ein weiterer Architekt aus dem Publikum brachte vor, dass dieses System der Korruption Türen öffne, „die findet jeden Tag statt“. Es stelle sich auch die Frage, wie lange soll oder darf jemand in einer Gemeinde als Gestaltungsbeirat tätig sein. Gerade in kleineren, oft auch baukulturell sensibleren Gemeinden, dienten die Gestaltungsbeiräte durchaus einer Versachlichung und Objektivierung von Bauvorhaben durch Experten von außerhalb der Gemeinde, sozusagen mit einem Helikopterblick, gab sich Verena Jakoubek-Konrad überzeugt: „Gestaltungsbeiräte wirken als Bildungsoffensive zu Themen wie Ortsbild, Dorfentwicklung und Baukultur.“
„Sinnlose Besserwisserei, die unmoralisch sein kann und das Recht auf Bauen einschränkt. Neunzig Prozent der Vorschläge sind ‘geschmäcklerische Besserwisserei’.“
Architekt
Ästhetik allein ist zu wenig
Dass es nicht nur um Ästhetik geht, sondern ebenso um raumplanerische Entwicklungen, sollte selbstverständlich sein. Insofern würde die Einbeziehung einer raumplanerischen Expertise – eventuell ergänzt um eine landschaftsplanerische Expertise – von Nutzen sein, wie Universitätsprofessor Andreas Flora von seiner Südtiroler Erfahrung berichtete. Sollen die Gestaltungsbeiräte weiterhin in der Vorarlberger Baukultur eine tragende Rolle spielen, sind es genau diese diskursiven Veranstaltungen, die man sich vom Vorarlberger Architekturinstitut erwartet. Soll die Existenz der Gestaltungsbeiräte gesichert werden, braucht es für die Zukunft dringend eine Rollenklärung der Beiräte, Transparenz der Entscheidungen, Beurteilungskriterien und eine Verbreiterung der Beiräte. Der Lecher Architekt Gerold Schneider lobte die „Selbstkritik“ und sprach als Lösungsmodell von einem „Dienstleistungszentrum für Baukultur“.
Kurt Bereuter