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Pädophilie im Netz: Mutter eines 11-Jährigen aus Vorarlberg berichtet

28.08.2026 • 11:59 Uhr
Pädophilie im Netz:  Mutter eines 11-Jährigen aus Vorarlberg berichtet
Fynns Mutter im Gespräch mit der NEUE. Pitrof

Anna und Hannes glaubten, den Online-Freund ihres Sohnes zu kennen. Dann öffnete ein Polizist eine Mappe.

Namen der Familie von der Redaktion geändert.

Annas Welt bricht zusammen, und sie mit ihr. Tränen strömen über ihr Gesicht, sie schreit und schluchzt. Die Mutter aus Vorarlberg sitzt niedergeschmettert im Gras ihres Gartens. Bis ins Mark erschüttert von dem, was ihr der Polizist neben ihr gerade offenbart hat.

Von vorne

Die Geschichte beginnt vor rund zwei Jahren. Fynn, der bald zehn Jahre alt wird, bekommt von seinen Eltern eine Playstation geschenkt. Darauf spielt er online Videospiele – mit Freunden aus der Schule und der näheren Umgebung, gelegentlich auch mit seinem Vater Hannes.

„Er hat nicht übermäßig viel gespielt. Er ist trotzdem gerne hinausgegangen und hat seine anderen Interessen nicht vernachlässigt“, erinnert sich Hannes.
Im Spiel Fortnite lernt Fynn eines Tages Leon kennen. Leon soll 16 Jahre alt sein, aus Deutschland kommen und möchte mit Fynn spielen. Anna und Hannes sind zunächst skeptisch. Sie wollen Leon kennenlernen und herausfinden, welche Absichten er hat. Deshalb bestehen sie auf einem Videoanruf.

Im Videochat

Leon sieht aus und klingt wie ein ganz normaler 16-Jähriger. Während Fynns Eltern mit ihm videotelefonieren, ist er scheinbar mit seiner Familie in der Türkei im Urlaub. Er zeigt Anna und Hannes sein Hotelzimmer und einen Teil der Anlage. Seine Eltern stellt er ihnen jedoch nicht vor. Mit ihnen habe er kein gutes Verhältnis, erzählt er.

„Er hat uns gesagt, dass er in der Schule gemobbt werde und seine Eltern ihn schlecht behandeln würden, seit sie erfahren hätten, dass er schwul ist“, erzählt Anna.

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Symbolbild: Fortnite zählt zu den beliebsten Onlinespielen für Kinder ab der Sekundarstufe. Apa

Fynns Eltern haben Mitleid mit Leon. Gleichzeitig schätzen sie seine Offenheit. Er erscheint ihnen sogar besonders rücksichtsvoll: Wenn Fynn ihm schreibt und fragt, ob sie online spielen wollen, antwortet Leon ihm: „Frag bitte zuerst deine Eltern, ob du mit mir spielen darfst. Wenn sie Ja sagen, ist es auch für mich in Ordnung.“

Das erste Handy

Monatelang läuft es so. Fynn und Leon spielen immer wieder Fortnite miteinander – nicht ständig, aber gelegentlich am Abend. Inzwischen bekommt Fynn, wie viele Kinder in seinem Alter, sein erstes Handy. Er nutzt es, um seinen Freunden Nachrichten zu schicken. Auch Leon schreibt er. Hauptsächlich, um sich mit ihm zum Spielen zu verabreden, glauben Anna und Hannes – zumindest bis Mai dieses Jahres.

Vor rund drei Monaten klingelt die Polizei bei der Familie. Als Hannes die Tür öffnet, wollen die Beamten zunächst nicht sagen, weshalb sie gekommen sind. Sie fragen, wo Fynn ist, und bitten Anna, ihn zur Tür zu holen. Als Hannes nochmals nach dem Grund für den Besuch fragt, öffnet einer der Polizisten eine Mappe.
Darin befinden sich Nacktbilder eines kleinen Buben, dessen Intimbereich zensiert ist. Hannes erkennt seinen Sohn Fynn sofort. Er versteht die Welt nicht mehr: Wie, warum und vor allem woher haben die Beamten solche Bilder seines Kindes?

Wenig später sitzen Anna, Hannes und Fynn mit den Polizisten am Tisch. Die Beamten stellen Fynn zahlreiche Fragen: „Woher kennst du Leon?“, oder „Wie oft hast du mit Leon gesprochen?“

Nicht 16, sondern 30

Anna wird alles zu viel. Sie geht vor die Tür, spricht mit einem Polizisten und will endlich wissen, was vorgefallen ist. Seine Antwort treibt ihr noch Monate später Tränen in die Augen: Leon heiße nicht Leon, sei nicht 16 Jahre alt und komme auch nicht aus einer gleichaltrigen Lebenswelt. Laut Polizei handle es sich um einen 30-jährigen Mann aus Würzburg, der sich gegenüber Kindern als Jugendlicher ausgegeben haben soll.

Seither ist kein Tag mehr wie zuvor für die junge Familie. Später erfahren Anna und Hannes nach eigenen Angaben, dass der Mann mehrere Opfer gehabt haben soll. Er soll in Videoanrufen Gesichtsfilter und einen Stimmverzerrer verwendet haben, um jünger zu wirken. Viel mehr wissen die Eltern aber nicht.

Fynn verschließt sich

Anna und Hannes sind überzeugt, ein gutes Verhältnis zu ihrem Sohn zu haben. Eigentlich könnten sie über alles reden. Doch wenn es um den Mann aus Deutschland geht, möchte Fynn weder mit seinen Eltern noch mit Fachleuten des ifs über den Vorfall sprechen.

Das Paar fühlt sich von den Behörden im Dunkeln gelassen. Weil sich der Fall hauptsächlich in Deutschland abspielt, könne Österreich ihnen keinen Anwalt zur Verfügung stellen. Anna und Hannes wissen nicht, ob der Mann derzeit auf freiem Fuß ist, ob die Bilder ihres Sohnes im Internet verbreitet wurden, ob sie Kontakt zu anderen betroffenen Familien aufnehmen können oder ob und wann es ein Verfahren geben wird.

Anwaltskosten

Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, müssten die Eltern einen deutschen Anwalt beauftragen. Ein kostspieliges Unterfangen, das die Familie nach eigenen Angaben nicht finanzieren kann.

Für Anna und Hannes bleiben derzeit vor allem Angst, Ungewissheit und das Gefühl, allein gelassen worden zu sein. Sie wissen nicht mehr weiter und wünschen sich nichts dringender als verlässliche Informationen darüber, was im Fall ihres Sohnes geschehen ist und wie es nun weitergeht.

Was ist (Cyber-)Grooming?

Als Grooming wird die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Erfolgt sie über Chats, soziale Netzwerke oder Online-Spiele, spricht man von Cyber-Grooming. Täter bauen oft über Wochen oder Monate Vertrauen auf, geben sich mitunter als Gleichaltrige aus und versuchen später, intime Bilder, Videos oder Treffen zu erwirken.

Kinder und Jugendliche können sich kostenlos und vertraulich rund um die Uhr an Rat auf Draht unter der Nummer 147 wenden. In Vorarlberg bietet auch der ifs-Kinderschutz Beratung und Unterstützung für betroffene Kinder, Jugendliche und deren Familien. Informationen zum sicheren Umgang mit solchen Vorfällen im Netz gibt es zudem bei Saferinternet.at. In akuten Gefahrensituationen sollte umgehend die Polizei unter 133 oder 112 verständigt werden