NS-Tätowierungen: Freispruch

Nach Verurteilung 2011 wurde Bauarbeiter jetzt freigesprochen.
er dazu vom vorsitzenden Richter aufgeforderte Angeklagte zog im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch sein Sakko und sein Hemd aus und präsentierte seine Tätowierungen auf seinen muskulösen Oberarmen. Damit wollte der 33-Jährige beweisen, dass er seine früheren NS-Tattoos inzwischen übertätowiert und damit unkenntlich gemacht hat.
Der mit 13 Eintragungen ins Strafregister belastete Unterländer wurde am gestrigen Montag von der angeklagten NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz freigesprochen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen hätte im Falle eines Schuldspruchs ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen
Im Zweifel für den Angeklagten
Alle acht Geschworenen hielten den von Rupert Manhart verteidigten Angeklagten für unschuldig. Die Laienrichter gingen im Zweifel von den Angaben des Angeklagten aus. Er behauptete, bereits drei Monate vor der angeklagten Tatzeit habe er sich seine Nazi-Tätowierungen überstechen lassen.
In der von der steirischen Staatsanwaltschaft Leoben verfassten Anklage wurde dem Bauarbeiter vorgeworfen, er habe am 19. Juli 2019 bei einer Baustelle in Feldkirch auf seinem nackten Oberkörper drei Tattoos mit Nazi-Symbolen öffentlich präsentiert: einen SS-Totenkopf auf seinem rechten Oberarm, eine schwarze Sonne auf seinem linken Oberarm und eine Triskele aus drei Kreisbögen mit dem Schriftzug „Blood & Honour“
Hakenkreuz-Tatoo
2011 wurde das damalige Mitglied der rechtsextremen Skinheadgruppierung Blood & Honour wegen des öffentlichen Präsentierens eines NS-Tattoos vom Oberlandesgericht Innsbruck rechtskräftig zu 18 Monaten Gefängnis nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Denn als Mitangeklagter bei einem Prozess gegen eine Skinhead-Gruppe wegen einer Schlägerei hatte er 2010 am Landesgericht in kurzen Hosen ungeniert sein Hakenkreuz-Tattoo im Verhandlungssaal zur Schau gestellt. In erster Instanz hatte das Landesgericht über den seinerzeitigen Skinhead sogar eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten verhängt.
Ein Passant hatte Anzeige erstattet, weil er auf der Feldkircher Baustelle im Juli 2019 mehrere Bauarbeiter mit NS-Tätowierungen gesehen haben will. Als Zeuge konnte er vor Gericht nicht mehr sagen, ob auch der Angeklagte einer der Bauarbeiter mit Nazi-Tattoos gewesen sei. Richter Richard Gschwenter bedankte sich beim Zeugen für sein gesellschaftliches Engagement.