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Alibi für Blut am Tatort des Einbruchs

09.10.2020 • 19:09 Uhr
Es gibt noch kein Urteil im Prozess am Landesgericht. <span class="copyright">Symbolbild/Klaus Hartinger</span>
Es gibt noch kein Urteil im Prozess am Landesgericht. Symbolbild/Klaus Hartinger

Vorbestrafter bestreitet versuchten Einbruch: Blut stammte von Rauferei.

Gescheitert ist am 26. März der Versuch, einen ÖBB-Fahrscheinautomaten bei der Haltestelle in Dornbirn-Haselstauden mit einem Flachwerkzeug aufzubrechen und daraus Bargeld zu entnehmen. Wegen versuchten Einbruchsdiebstahls mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Gefängnis hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen 28-Jährigen aus dem Bezirk Bregenz angeklagt. Denn beim aufgebrochenen Automaten wurde seine Blutspur sichergestellt. Die Strafverfolgungsbehörde geht davon aus, dass der Angeklagte sich beim Aufbrechen des Automaten verletzt und geblutet hat.
Der mit einer Vorstrafe wegen eines Drogendelikts in der Schweiz belastete Angeklagte bestreitet jedoch den Tatvorwurf. Bei der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch gab er zu Protokoll, er sei nicht schuldig. Seine Verteidigerin Christina Lindner sagte in ihrem Eröffnungsplädoyer, sie verstehe, dass die Staatsanwaltschaft ihren Mandanten angeklagt habe. „Aber er ist der Falsche.“ Der Angeklagte sei zur Tatzeit daheim gewesen. Das Blut des Angeklagten auf dem Ticketautomaten stamme von einer Rauferei bei der ÖBB-Haltestelle Haselstauden, bei der der 28-Jährige acht Tage vor dem Einbruchsversuch geblutet habe.

IM Spaß gerauft

Ein Kollege des Unterländers bestätigte als Zeuge vor Gericht, dass er am 18. März mit dem Angeklagten bei der Haltestelle Haselstauden mit dem Angeklagten im Spaß gerauft habe. Der als Zeuge befragte Vater des Angeklagten sagte, sein Sohn sei in der Tatnacht daheim gewesen.
Verteidigerin Lindner führte noch weitere Argumente dafür an, dass ihr Mandant trotz der Blutspur nicht als Täter infrage komme. So verfüge er weder über ein Auto noch über ein Moped. Der junge Mann aus dem Bezirk Bregenz habe gar kein Möglichkeit gehabt, nach Dornbirn-Haselstauden zu fahren. Zumal in der Tatnacht wegen der Corona-Einschränkungen auch gar kein Zug gefahren sei. Im Übrigen sei die 13.000 Euro betragende Schadenersatzforderung der ÖBB überhöht.
Lindner sagte, es sei möglich, dass jene verhaftete rumänische Bande, die im Verdacht stehe, zahlreiche Einbrüche bei ÖBB-Fahrscheinautomaten begangen zu haben, auch den missglückten Einbruch zu verantworten habe. Richter Andreas Böhler hat den Prozess vertagt. Bei der nächsten Verhandlung werden rumänische Untersuchungshäftlinge als Zeugen dazu befragt werden, ob der angeklagte Einbruchsversuch auf ihr Konto gehe.