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Drohung mit Messer oder nur Bettnässer

13.10.2020 • 19:12 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/Shutterstock</span>
Symbolbild/Shutterstock

Angeklagter sagte, er habe Autofahrer als Bettnässer ­bezeichnet.

Mit Wasser vom Scheibenwischer des Autos vor ihm wurde der angeklagte Motorradfahrer im Mai auf der Ennstalbundesstraße in der Steiermark offenbar angespritzt. Daraufhin hat der Motorradlenker den Autofahrer nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Leoben so bedroht: „Wenn du das nächste Mal das Glück haben solltest, dass ein Motorradfahrer hinter dir fährt und du den Scheibenwischer betätigten solltest, ramme ich dir ein Messer in den Hals!“
Die wegen des Verdachts der Nötigung geführte Strafverhandlung fand am Landesgericht Feldkirch statt, weil der angeklagte Motorradler ein Vorarlberger ist. Der in Tirol lebende und als Zeuge geladene Pkw-Lenker ist zum Prozess nicht erschienen.
Dem unbescholtenen Angeklagten wurde eine Diversion gewährt. Wenn der 50-jährige Unterländer dem Gericht als Geldbuße 500 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren eingestellt werden. Dann würde ihm eine drohende Verurteilung und damit eine Vorstrafe erspart bleiben. Verteidiger Clemens Achammer brachte seinen Mandanten im Verlauf der Gerichtsverhandlung so weit, dass er letztlich doch Verantwortung für sein Fehlverhalten übernahm.

Sprachbarriere

Der Rechtsanwalt sprach zu Beginn der Gerichtsverhandlung von einer Sprachbarriere zwischen dem Vorarlberger und dem Tiroler. Wohl deshalb habe der Tiroler Autofahrer Messer statt Bettnässer verstanden. Der Angeklagte bestritt eine Drohung mit einem Messer. „Ich brech’ dir deine Antenne ab, du Bettnässer“, habe er nur zum Autolenker gesagt. Aber auch das sei eine Nötigung, merkte Staatsanwalt Johannes Hartmann an.
Der öffentliche Ankläger war mit einer diversionellen Erledigung einverstanden. Damit kommt der 50-jährige Angeklagte schon zum zweiten Mal in den Genuss einer Diversion. Bereits 2015 wurde ein ­Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung diversionell beendet.